Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Genehmigung vom Hauptarbeitgeber bei Verlängerung der Elternzeit notwendig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Genehmigung vom Hauptarbeitgeber bei Verlängerung der Elternzeit notwendig?

sebiotec

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Sehr geehrte Frau Bader, sie hatten diese Fragen schon einmal beantwortet. Vielen Dank hierfür! Ich habe aber eine zusätzlich eine weitere Frage: da mir mein Haupt-Arbeitgeber zu Beginn der Elternzeit keine passende Teilzeit-Stelle während meiner Elternzeit anbieten konnte, habe ich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen. Hierfür habe ich eine Zustimmung meines Haupt-Arbeitgebers für die ersten 2 Jahre erhalten. Hierzu habe ich nun eine wichtige Frage: Wie verhält es sich bei einer Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr (beim Haupt-Arbeitgeber habe ich zunächst die 2 Jahre Elternzeit beantragt)? Der Haupt-Arbeitgeber hat mir nun eine passende Teilzeitstelle (für das 3. Jahr) angeboten, ich möchte aber noch ein Jahr nichts an der jetzigen Situation ändern und bei der anderen Firma weiter für ein Jahr in Teilzeit arbeiten (es passt gerade alles bestens mit der Arbeitszeit und Homeoffice). Kann mein Haupt-Arbeitgeber diese Tätigkeit unter Anbieten eines vergleichbaren Arbeitsplatzes nun verwehren und ablehnen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße


Sternenschnuppe

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Ja, kann er. Den Exklusivvertrag hast Du bei ihm. Was spricht dagegen ganz zu wechseln, wenn alles passt ?


sebiotec

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Hallo Sternenschnuppe. Danke für die schnelle Antwort. Frau Bader hatte letztes Mal zwar gesagt, dass der Haupt-Arbeitgeber nicht zustimmungspflichtig ist, geändert hat sich aber, dass der Haupt-Arbeitgeber nun einen geeigneten Platz anbieten könnte. Ganz wechseln ist halt schwierig, da ich 6 Monate Kündigungsfrist habe und zwei Monate vor Ende der Elternzeit bin. Da müsste ich dann vier Monate "in der Luft hängen". Oder kann man nach 2 Jahren Elternzeit auch nur 3 Monate Verlängerung beantragen und dann die Kündigungsfrist der Elternzeit in Anspruch nehmen. VG


Sternenschnuppe

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Oh, da haben wir zwei Themen. Elternzeit , also das 3. Jahr kannst Du 7 Wochen vorher nachmelden. Da muss er nicht zustimmen, sondern es abnicken. Dem Teilzeitjob in dem dritten Jahr kann er aber widersprechen. Er bietet Dir selbst was an, da ist Dein Hauptvertrag. Wenn Arbeitgeber B Dich behalten würde, und Du lieber da arbeiten möchtest, dann kannst Du drei Monate zum Ende der Elteenzeit kündigen. Das ist bei Elternzeit so. Oder aber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Oder aber bei Arbeitgeber A annehmen. Vielleicht stimmt er aber auch zu zur Arbeit woanders im dritten Jahr. Das wirst Du nur rausfinden wenn Du das Gespräch suchst. Möchte Arbeitgeber B Dich denn behalten ?


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