Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin in der 35. SSW und mit meinem Lebensgefährten nicht verheiratet. Wir möchten gern vor der Geburt seine Vaterschaft anerkennen lassen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen - auch fals mir etwas passiert etc. Spricht irgendetwas dagegen? Ich finde zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht" keine richtige Auskunft. Vielen Dank und beste Grüße, Judith
Hallo, oft schreiben Forums-Besucherinnen, dass sie es bereut haben, das Sorgerecht zu teilen. Es bringt praktisch kaum Vorteile, im Falle der Trennung aber viele Konflikte, denn es ist nahezu gar nicht rückgängig zu machen. Und das führt zu Ärger. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich frage mich nur, was geschieht, wenn mir etwas pasieren sollte. Unser Kind sollte dann ja bei seinem Vater sein können, ohne vorer in ein Heim oder zu Pflegeeltern zu müssen. Hat das nichts mit dem gemeinsamen Sorgerrecht zu tun? Vielen Dank für eine weitere Antwort und beste Grüße, Judith
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mit meinem LG 2 Kinder. Für beide das GSR. Nachteile: im Fall der trennung, muß man sich über jeden "Pups" einigen. Das GSR droht zum Machtinstrument zu werden/zu verkommen. Vorteile: - wäre mir unter der geburt etwas passiert / ich nicht entscheidungsfähig gewesen: der Vater hätte zumindest für das Kind entscheiden können, da sorgeberechtigt. - man erzieht die Kinder gemeinsam und trägt auch Verantwortung / Entscheidungsmacht gemeinsam. - Es nimmt den vater auch rechtlich mehr in die Pflicht, was auch oft auf die psychische / emotionale Ebene ausstrahlt. - in Fall Deines späteren Todes muß der Vater nicht erst anfangen, die elterliche Sorge für SEIN Kind zu erlangen, er hat sie schon :-) Viele Grüße Désirée
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