Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gemeinsame Elternzeit und Gleitzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gemeinsame Elternzeit und Gleitzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Mann und ich sind beide im öff. Dienst. Für unser erstes Kind war / bin ich alle drei Jahre zu Hause. Beim 2. Kind würde mein Mann auch gerne das erste Jahr gemeinsam mit mir Elternzeit nehmen. Kann ich dann trotzdem alle drei Jahre zu Hause bleiben, oder wird mir dann eins abgezogen, so dass ich 2 und mein Mann 1 Jahr zu Hause sind, was insges. 3 Jahre macht? Noch eine Frage: wenn ich halbtags arbeite, wie sieht es da mit Gleitzeit und Kernzeit aus? Hab ich einen Anspruch, nicht schon um 9, sondern erst um 10 Uhr im Büro sein zu müssen? Spätsprechstunden o.ä. gibt es bei uns nicht. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht ganz. Also: jeder kann für jedes Kind bis zu 3 Jahren nehmen. Einen Anspruch auf besondere Zeitenhaben Sie, wenn überhaupt, nur nach dem spez. Beamtenrecht! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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HI! Auch bei der Teilzeit muss der Beginn der Kernarbeitszeit eingehalten werden (bei uns 8.30 Uhr). So ist es zumindest für unsere Teilzeitkräfte geregelt. LG Nadine


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