Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Durch Gleitzeit mehr als 30 Stunden während Elternzeit arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Durch Gleitzeit mehr als 30 Stunden während Elternzeit arbeiten?

Stefan1980

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Guten Tag, Ich (M) nehme die 2 Partnerschaftsmonate in Anspruch und befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Einen Monat hiervon bin ich komplett zuhause, den zweiten Monat werde ich mit 30 Wochenstunden arbeiten. (Normaler Arbeitsvertrag 40 Stunden). Da ich in Gleitzeit arbeite ist es sehr wahrscheinlich, dass ich in einigen Wochen während meiner Teilzeitbeschäftigung mehr als 30 Stunden arbeite, vielleicht sogar im Durchschnitt für den ganzen Monat mehr als 30 Stunden/Woche. Die Überstunden können nicht ausgezahlt, sondern lediglich abgefeiert werden. Stellt dies ein Problem für meinen Elterngeldbezug dar? Bzw. welche Angaben muss mein AG beim Arbeitszeitnachweis für die Elterngeldstelle angeben? Die exakte Anzahl der Stunden (welche ja bei Gleitzeit nie genau bei den vereinbarten 30 Stunden liegen wird), oder die Stundenanzahl welche ich vergütet bekomme? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die exakten Stunden müssen bestätigt werden. Und dann keine EZ und kein EG. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Mhh, wenn Du bei einem ! Monat mehrere !!! Wochen über die erlaubten 30 Std kommst, wo ist dann dort die Stundenreduzierung? Und ja, wenn Du mehr wie 30 Std arbeitest befindest Du dich nicht mehr in Teilzeit und bist dann auch raus aus dem Elterngeld. Das mag noch hinhauen wenn Du in der eine Woche 31 Std arbeitest und dann in der nächsten eben 29 Std, aber wenn so gut wie jede Woche überschritten wird, dann dürfte das ein Problem werden. Da der Monat eh extra für sich gerechnet wird, wäre davon eh Dein Vollzeitvertrag in KEINEM Punkt relevant. Selbst Urlaub, Überstunden usw wird für die zeit wo man sich in Elternzeit befindet bzw innerhalb dieser in Teilzeit arbeitet für sich selbst zu sehen. Mögliche Überstunden welche Du in dem Monat ansammelst müssten also eh nach dem Monat verrechnet werden. Meiner Meinung nach dürften die gar nicht auf die Gleitzeitregelung deines Vollzeitvertrages angerechnet werden. Den Dein Vollzeitvertrag RUHT !!! in der Elternzeit.


Stefan1980

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Vielen Dank für die Antworten! Da ich nun rechtzeitig Bescheid weiß, kann ich meine tatsächlichen Arbeitszeiten nun noch anpassen um meinen Elterngeldanspruch nicht zu gefährden. In einer Woche werde ich wahrscheinlich ca. 35 Stunden arbeiten müssen, ich werde dann jedoch die übrigen Wochen entsprechend weniger arbeiten um eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit im gesamten Monat von unter 30 Stunden zu erreichen. Dann dürfte ja alles passen oder? Wichtig ist ja die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Monat, wenn ich das richtig aufgefasst habe?


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