Fragender123
Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeit während der Elternzeit während des Bezugs von Elterngeld in den Partnerschaftsbonus-Monaten. Folgende Situation: Frau und Mann haben vor der Elternzeit jeweils einen Vertrag mit 38 Stunden. Während der Partnerschaftsbonus-Monate wird seine Arbeitszeit auf 30 Stunden reduziert, ihre Arbeitszeit auf 25 Stunden. Beide haben für diese Zeit einen gesonderten befristeten Arbeitsvertrag über genau diese Wochenstunden erhalten. Nun ist es aber so, dass es ein Gleitzeitkonto in der Firma gibt. Dieses Gleitzeitkonto wird nicht auf Null gesetzt zu Beginn der Elternzeit sondern läuft währenddessen mit den darauf befindlichen Stunden ganz normal weiter. Ist es nun notwendig, dass zum Ende eines jeden Lebensmonats dieser Gleitzeitstand exakt stimmen muss? Also darf der Gleitzeitstand bei der Frau, die ja 25 Stunden arbeitet am Ende eines Lebensmonats nicht unter dem Stand am Anfang sein, weil sie dann ja weniger als 25 Stunden pro Woche gearbeitet hat? Und darf der Gleitzeitstand des Mannes am Ende eines Lebensmonats nicht über dem Stand am Anfang sein, weil er dann länger als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat? Insbesondere fällt die gesamte Weihnachtszeit in einen der Elternzeitmonate. Hier ist es in der Firma, in der beide arbeiten, üblich, dass die Zeit zwischen Weihnachten und Dreikönige Überstunden aus dem Gleitzeitkonto abgebaut werden. Dann ist es für die Frau in dem Lebensmonat gar nicht möglich, die 25 Stunden pro Woche zu arbeiten, auch nicht im Lebensmonatsdurchschnitt. Normalerweise spart man diese Stunden ja das gesamte Jahr im Voraus an. Eine Möglichkeit, in dieser Zeit zu arbeiten, existiert nicht. Es herrscht Betriebsruhe. Für den Mann ist es aus dem selben Grund nicht möglich, vorher weniger als 30 Stunden zu arbeiten, da die Stunden für Weihnachten ja vorher reingearbeitet werden müssen. Gibt es da Probleme? Wie muss der L-Bank überhaupt die Einhaltung der 25 bzw. 30 Stunden im Anschluss an die Partnerschaftsbonusmonate nachgewiesen werden? Der Arbeitsvertrag ist ja schließlich über 25 bzw. 30 Stunden pro Woche abgeschlossen und auf der Basis wird ja auch das Gehalt ausgezahlt. Auf dem Gehaltszettel steht die Arbeitszeit mit 25 bzw. 30 Stunden. Oder muss noch ein Auszug aus dem Gleitzeitkonto mit abgegeben werden? Eine weitere Frage dazu. Zusätzlich zu den 30 Stunden pro Woche muss der Mann in den 4 Monaten insgesamt 3 Tage auf Dienstreise. Da er ja mit den 30 Stunden pro Woche nur 6 Stunden pro Tag arbeiten darf, die Dienstreise aber Länger als 6 Stunden dauert, wird ihm die Zeit über den 6 Stunden als Reisezeit ausbezahlt. Deshalb Reisezeit und nicht Arbeitszeit, weil die Zeit reisend im Zug verbracht wird und nicht arbeitend. Auf dem Gehaltszettel steht dann auch Reisezeit und nicht Arbeitszeit. Ist diese Reisezeit in Bezug auf die maximalen 30 Stunden gleichwertig anzusehen wie Arbeitszeit? Muss der Arbeitsvertrag dann um diese Reisestunden reduziert werden, damit in Summe nicht mehr als 30 Stunden pro Woche entstehen? Ich hoffe, meine Frage ist nicht zu kompliziert. Sie dürfte aber jeden betreffen, der in einer Firma mit Gleitzeitregelung und Reisezeit-Auszahlung arbeitet....und das sind einige. Grüße Christoph
Hallo, bitte die Hinweise lesen u kürzer fragen Liebe Grüße NB
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