Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geld im Mutterschutz vom AG/KK

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geld im Mutterschutz vom AG/KK

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Hallo Frau Bader, ich habe am 18.10.02 meinen Sohn bekommen, und 3 jahre Elternzeit eingereicht. Seit November 2003 habe ich aber einen 400-Euro-Job bei meinem alten AG, d.h. ich arbeite dort jeden Freitag. Nun bin ich aber wieder schwanger und bekomme im April mein 2.Kind. 1. Ist das halbe Jahr Elternzeit, das noch von meinem Sohn dann übrig sein wird verloren? Kann ich das an die 2. Elternzeit dranhängen? 2. Habe ich bei meiner 2. SS auch wieder den gesetzlichen Mutterschutz von insg. 14 Wochen? Bekomme ich Mutterschaftsgeld von meinem AG und der KK ausgezahlt, so daß ich praktisch bis zum Ende des Mutterschutzes immer noch meine 400,- wie im Job bekäme? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß, Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. 2. Im EU bekommt man nur den Anteil der KK. Für den Minijob gibt es seit 01.01.04 kein Entbindungsgeld mehr Gruß, NB


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