Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz Geld/ Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz Geld/ Krankengeld

Anne-Lena

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Hallo, ich bin in einer schwierigen Situation und versuche finanziell zu verstehen was es bedeutet. Ich bin in der 31 Woche schwanger, ich habe eine Brustkrebs Diagnose. Das kind wird in der ca 35 Woche geholt. Dann wäre ich im Mutterschutz. Ich verstehe nicht ob ich mutterschaftsgeld bekomme bis zum Ende des Mutterschutz und ab wann Krankengeld. Mein Mann wird auf Grund der Situation in Elternzeit gehen. Heißt das ich beziehe mutterschaftsgeld, dann wenn der endet Krankengeld, dann nichts mehr bzw. dann kann ich Elternzeit einreichen? Oder sollte ich die Krankheit ganz Außenbordmotor lassen und einfach normal Mutterschutz und Elternzeit Geld beantragen? Danke für die Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen ganz normal MG für mind 6 + 8 Wochen (wenn es kein amtliches Frühchen ist). Wenn Sie dann nicht in EZ gehen, bekommen Sie 6 Wochen Lohn und dann KG. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Unabhängig von deiner Erkrankung: Ja du bekommst auch Mutterschaftsgeld. Die Tage die das kind früher geholt wird, werden an den nachgeburtlichen Mutterschutz angehängt. Bei einem Frühchen mit entsprechenden Bescheinigung hast du sogar 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz. Beim Elterngeld gibt es auch mehr Monate seit der Gesetzänderung des beeg. Nach Mutterschutz kannst du ganz normal Krankengeld beziehen. Alles Gute euch!


Ani123

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Wegen der Frühgeburt haben sie 12 Wochen Mutterschutz. Diese Zeit läuft zeitgleich als Basis-EG mit (das sind, je nachdem wie die Wochen fallen, 3 oder 4 Monate). Danach können sie weiterhin in EZ sein und auch EG beziehen, wobei das EG nur der Mindestsatz von 300 € sein wird, weil sie Krankengeld beziehen. "Während des Elterngeldbezuges führt der gleichzeitige Bezug von Krankengeld zu einer Anrechnung. Es bleiben jeweils 300 € Elterngeld anrechnungsfrei, die der antragstellende Elternteil zusätzlich zum Krankengeld behalten darf." https://www.elterngeld.net/anrechnung-einkommensersatz.html#:~:text=W%C3%A4hrend%20des%20Elterngeldbezuges%20f%C3%BChrt%20der,zus%C3%A4tzlich%20zum%20Krankengeld%20behalten%20darf. Insgesamt stehen ihnen und dem KV 14 Monate EG zu. Abzüglich des Mutterschutzes verbleiben 10 oder 11 Monate. Wenn sie diese aufteilen kann jeder 5 Monate (bzw. einer vielleicht 6 Monate) EG beziehen. EZ kann jeder für 3 Jahre nehmen uns das bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Vielleicht wäre es eine Option, dass der KV z. B. erstmal 6 Monate EZ mit EG nimmt. 2 Monate vor Ablauf schauen sie wie es ihnen geht und ggf. verlängert er seine EZ und EG oder z. B. nur die EZ. Wenn es ihnen gut geht und der KV seine Arbeit wieder aufnehmen möchte könnten sie die verbliebenen Monate EG beziehen. In EZ können sie zeitgleich mit ihm ab Geburt gehen. Es stellt sich auch die Frage, ob Basis-EG oder EGplus bezogen werden soll. Da mind. 3-4 Monate Basis-EG wegen Mutterschutz von ihnen bezogen wird könnten die restlichen Monate in EGplus umgewandelt werden, welches ein EG-Bezug max. bis zum 20 bzw. 22 Lebensmonat bedeuten würde, insofern EG ab Geburt genommen wird. Ich kann mir vorstellen, dass es eine schwierige Aufgabe ist jetzt zu schauen wie sie die EZ und das EG nehmen möchten. Sie werden andere Pläne gehabt haben, welche nun geändert werden müssen. Evtl. kann der KV auch als Haushaltshilfe von der KK aus tätig werden, insofern geplant gewesen war, dass sie zu Hause bleiben und er weiter arbeiten gegangen wäre. "Haushaltshilfen auf Kosten der Krankenkasse sind in erster Linie für Familien vorgesehen. Ebenso haben werdende Familien bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder der Entbindung einen Anspruch. Aber auch ohne Kinder kann eine Haushaltshilfe in Frage kommen, allerdings nur für die Dauer von vier Wochen." https://www.biallo.de/soziales/news/haushaltshilfe-krankenkasse/ Evtl. kann er nach der Geburt erst 4 Wochen als Haushaltshilfe tätig sein und ab den 2. Lebensmonat EG beziehen. Je nachdem wann die 4 Wochen enden wäre evtl. eine Überbrückung von ein paar Tagen bis zum Beginn des 2. Lebensmonats notwendig, was evtl. über Urlaub möglich ist oder Überstundenabbau. Fallen die Tage auf sowieso freie Tage muss nicht überbrückt werden. Es hätte den Vorteil, dass er später mit dem EG startet und nach hinten hin einen Monat mehr hat oder den Monat an sie abgibt. In EZ kann er trotzdem ab Geburt gehen. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrer KK, welche Hilfsmöglichkeiten ihnen zustehen. Ich wünsche Ihnen für die kommende Zeit viel Kraft und Alles Gute,


Bone

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Erst einmal, viel Kraft und das du bald wieder gesund bist. Ich denke mal bei der Grubdlage, sollte dein Mann ab Geburt EZ einreichen. Würde da auch erst ein Jahr ansetzen. Er könnte auch versuchen ob er wegen härtefall 14 monate EG bekommt. Ich gehe davon aus, daß sein AG, solltest du deutlich früher wieder fit sein, mit such sprechen lässt damit er die EZ verkürzt. Oder er steigt dann in TZ in seiner EZ ein. Du dagegen solltest nach dem Mutterschutz erst einmal keine EZ mitteilen. Dann gibt es erst 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach Krankengeld. Lasse direkt auch prüfen, da kann dich der Soziale Dienst im KH unterstützen, wie es mit Schwerbehinderten-Grad aussieht, EU-Rente und evtl Pflegegeld. Das alles dauert. Ist auch erst einmal alles befristet. Wenn es dir besser geht, kannst du EZ nehmen, mit 7 Wochen Vorlauf. Wobei dein AG sicherlich nicht auf die 7 Wochen bestehen wird. Dann kannst du immer noch EG beziehen, sofern noch Monate übrig ist und dein Mann wieder arbeitet. Mit eurer hintergrundgeschichte wird die EG-kasse da sicherlich helfen, werdet euch dann an diese. Denkt nur daran, daß due sicherlich auch 1-2 Monate Vorlauf benötigen werden Alles Liebe.


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