Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AU Überschneidung Mutterschutz und Krankengeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AU Überschneidung Mutterschutz und Krankengeld

schorleweisssuess

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Hallo, ab wann beginnt die Frist für den Bezug von Krankengeld zu laufen wenn ich vom 18.12.15 an krankgeschrieben wurde aber mein Mutterschutz nach stiller Geburt offiziell erst am 01.01.16 endet (somit mein erster Arbeitstag eigtl. der 04.01.16 waere an dem die Krankmeldung tatsächlich benötigt wird?). Aufgrund der Feiertage hat mir meine Aerztin diese nämlich schon am 18.12 ausgestellt weil wir uns vor 2016 nichtmehr sehen. Falle ich dann schon ab 28.01.16 in Krankengeld Bezug (6 Wochen seit tatsächlicher AU) oder ab 09.02.16 (6 Wochen seit erstem offiziellem Arbeitstag). Was sind die Nachteile für mich wenn ich die Krankschreibung mit Datum ab 18.12 schon einreichen obwohl ich noch rund zwei Wochen in Mutterschutz bin? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Mitgefühl wegen der stillen Geburt. Besser wäre es, wenn sie die Krankschreibung erst nach dem Mutterschutz ausstellt. Liebe Grüße NB


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