Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überschneidung Elternzeit / Mutterschutz 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überschneidung Elternzeit / Mutterschutz 2. Kind

sonela

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Hallo liebe Frau Bader, meine Elternzeit endet am 14.08.12 (3 Jahre beantragt), unser 2. Baby wird voraussichtlich am 15.09.12 geboren, bin also vom 04.08.-10.11. im Mutterschutz. Lt. meiner Krankenkasse habe ich in der Mutterschutzzeit nach dem 14.08.-10.11. ein Anrecht auf Zuzahlung (auf die 13,-/Kal.-Tag von der Krankenkasse) auf mein Gehalt v o r meiner Elternzeit. Davor (also vom 04.08. - 14.08.) nur die 13,- von der Krankenkasse. Stimmt dies so und gibt es ein Gesetz auf das ich mich berufen kann? Mein AG will dies so nicht akzeptieren. Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung von ihnen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das stimmt so. Der AG bekommt das geld doch von der KK zurück, soll er sich doch dort erkundigen. Steht übrigens im § 14 MuSchG (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html) Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Das ist richtig, da nach der Elternzeit dein normaler Arbeitsvertrag wieder auflebt, du aber in Mutterschutz bist und dein AG somit den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss. §14 MuSchG Du könntest sogar pünktlich zur Mutterschutzfrist die erste Elternzeit abbrechen und so von Anfang an den kompletten Zuschuss bekommen. Siehe Elterngeld- und Elternzeitratgeber des Bundesministeriums Seite 76.


SumSum076

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Das ist der normale Vorgang! Ab dem 3. Geburtstag lebt dein alter Vertrag wieder auf und alles ist quasi wie damals vor der ersten Geburt. Und so wie du damals ganz einfach in den Mutterschutz gegangen bist und dein AG den Zuschuss gezahlt hat, so ist das ab dem Ende der Elternzeit heute genauso! Aber zeig deinem AG mal dies: Endet die Elternzeit während der neuen Mutterschutzfrist: - Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich) - Vom Arbeitgeber einen Zuschuss für den nach dem Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst des Arbeitsverhältnisses, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre) Quelle: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html Gruß Sabine


sonela

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Hallo Frau Bader, hallo ihr anderen zwei ;-)) herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen... Das hat mir sehr weiter geholfen!!! Alles Gute und viele Grüße


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