Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überschneidung Elternzeit/ Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Überschneidung Elternzeit/ Mutterschutz

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Hallo, wir erwarten Mitte August unser 2. Kind. Unsere Große ist am 17.09.06 geboren und die Elternzeit von 2 Jahren ist dementsprechend bis zu ihrem 2. Geburtstag beantragt. Nun bin ich ja noch in Elternzeit, wenn der MuSchu läuft - zumindest noch ca 4 Wochen. Zu welchem Termin beantrage ich dann die neue EZ für das 2. Kind? Für den Termin 8 Wochen nach der Entbindung? Oder gleich im Anschluss an die laufende Elternzeit? Danke und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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