Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was bekomme ich nach meinem Mutterschutz an Geld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was bekomme ich nach meinem Mutterschutz an Geld

WidderBaby

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Hallo liebe Mamis und werdende Mamis Ich brauche Rat. Meine Probezeit wurde nicht verlängert, die am 08.05.2017 ausläuft. Mein Mutterschutz beginnt am 16.02.2017 und endet am 22.05.2017 Zahlt der Arbeitgeber bis um 08.05. oder bis zum Ende meines Mutterschutzes? Nach der Elternzeit (brauch ich nicht ein Arbeitgeber beantragen oder?) möchte mein Chef (also am 1.10.2018) ein Neuanfang, aber dies wird alles nächste Woche besprochen. Danke jetzt schon für eure Antworten, die Fragen lagen mir sehr am Herzen! Lg Widderbaby 35SSW&525;


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Vertrag während der es Mutterschutzes aus läuft, übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen des Arbeitgebers in Höhe von Krankengeld. Ohne Arbeitgeber haben Sie auch keine Elternzeit. Gleichwohl können Sie einen neuen Vertrag schließen. Liebe Grüße NB


mellomania

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moment. das heißt du wirst keinen arbeitgeber haben und somit auch keine elternzeit! und ab okt. 18 möchte er dich wieder einestellen? bin mir nicht sicher ob das so einfach geht...


Mitglied inaktiv

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Persönliche Meinung bei solchen AG? Vergessen und einen neuen suchen. Würde er dich als Arbeitskraft schätzen und wollen hätte er dir trotz Schwangerschaft den Job verlängert. Hat er scheinbar nicht, also würde ich mich da zu nichts verpflichtet fühlen. Außer er bietet dir dann auch nächste Woche einen neuen Vertrag an - das könnte er nämlich, ohne Mehrkosten. es kostet ihn nichts wenn Du in EZ daheim bist, dafür wärst Du aber eben krankenversichert. Weil du nur mit AG einen Anspruch auf EZ hast. Ansonsten wird Krankenversicherung ein Thema wenn das EG ausgelaufen ist - bei vollem Bezug also spätestens dann wenn Dein Kind 1 Jahr alt wird. was eben dann irgendwann im April 18 sein wird. Und eben nicht im Oktober. Wie willst du die Zeit bis dahin überbrücken? Zudem werden meistens die Kinder von berufstätigen Eltern bei den Betreuungsplätzen bevorzugt. Was willst Du machen wenn Du keinen Platz bekommst? Und ja, der AG muss solange zahlen wie dein Vertrag noch läuft, wenn sich das mit dem Mutterschutz deckt, bestens. Nur kann dir niemand sagen wann genau der ET ist, die wenigsten Kinder kommen termingerecht. Heißt, evtl hast Du da dann eine Differenz welche meines Wissens nach dann teils aber von der KK übernommen wird. Und nach dem Mutterschutzgeld gibt es dann eben Elterngeld, da das aber mit dem Mutterschutz verrechnet wird gibt es das nicht 12 Monate sondern 10 Monate. Also 2 Monate Mutterschutz, plus 10 Monate Elterngeld und dann ab dem 1ten Geburtstag nichts mehr außer Kindergeld. Es sei denn Du hast einen neuen Job oder mindestens eine Betreuung damit Du Anspruch auf ALG1 hast - anteilig nach dem was Du arbeiten kannst/willst. Hast Du keien Kinderbetreuung, dann wird es schwierig. Bist Du verheiratet dann kannst Du evtl in die Krankenversicherung deines Mannes - sofern dieser eben Pflichtmitglied einer gesetzlichen KK-Versicherung ist. Falls nicht musst Du dich selbst versichern. Nur innerhalb einer ETZ wärst Du beitragsfrei auch nach dem EG versichert. Sofern ihr es euch leisten könnt wäre eine Splittung des EG dann sinnvoll um das zu umgehen - sofern es wirklich mit Oktober klappt mit dem neuen Vertrag.


Mitglied inaktiv

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Dein Mutterschutz endet nicht vor dem 22.05. auch wenn deine Entbindung früher sein sollte als gedacht. Denn die Zeit die du vor ET nicht nehmen konntest, wird ja hinten dran gehängt. Zwischen dem 08.05. und dem Ende der Mutterschutzfrist zahlt die KK den AG-Zuschuss. Der AG zahlt da nicht. Ich weiß nicht ob es rechtens ist, wenn dir dein AG die Stelle erst nach der Elterzeit wieder neu geben möchte. Denn dadurch wird ja das Mutterschutzrecht ausgehebelt. Für ihn macht es kaum einen Unterschied, aber für dich ist es ein Nachteil. Du hast keinen Kündigungsschutz und keine Elternzeit ohne einen Arbeitgeber zu haben.


WidderBaby

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Dankeschön für die lieben Antworten! Es ist richtig kompliziert & unfair! Aber wird schon, muss das Beste machen.


Mitglied inaktiv

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Unfair? Wenn du eine Schwangerschaft mit einer befristeten Anstellung kombinierst, dann geht das oft nicht günstig für dich aus. Aus Sicht des AG könnte es auch "unfair" erscheinen, wenn seine neu angestellte Mitarbeiterin innerhalb der Probezeit wegen Schwangerschaft schon wieder ausfällt. Er muss schließlich dafür sorgen, dass die Arbeit erledigt wird und das Geschäft Gewinn abwirft. Von beiden Seiten aus ist eine Schwangerschaft nicht einfach. Mach einfach das Beste draus.


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