Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz Geld und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz Geld und Elterngeld

Meli13

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Hallo Frau Bader! Ich brauche dringend Ihre Hilfe , da mir keiner wirklich eine verbindliche Antwort geben kann. Seit Mitte August bin ich in der Probezeit krank geworden.Der Arbeitgeber wurde am Ende des Augus per telefonisch benachrichtigt, dass ich am am anfangs September dringend operiert werden muss. Nach paar Tage hat er mich gekündigt. ( Drei Monate hatte ich schon gearbeitet und Arbeitsvertrag war bis 06.19 befristet) Seit Mitte September erhalte ich Krankengeld. Meine Fragen sind: 1. Wenn ich noch krankgeschrieben und inzwischen Zeit schwanger werde, erhalte ich dann Mutterschutztgeld und Elterngeld , oder nur Krankengeld bis ich gesund werde? 2. Wenn ich in eine neue befristete Arbeitsstelle Schwanger werde , erhalte ich dann Mutterschutzgeld und Elterngeld ? P.S. ich bin Zahnärztin und habe ab sofort Beschäftigungsverbot. Ich freue mich über Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Während der Schwangerschaft nur Krankengeld - MG eben in den Schutzfristen vor u nach der Geburt 2. s.o Liebe Grüße NB


Pünktchen0815

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Also bist du schon schwanger oder worauf beruht das Beschäftigungsverbot? Sorry, aber da komm ich nicht mit.


Meli13

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Zurzeit bin ich nicht schwanger , aber am Ende des Oktober habe ich Vorstellungsgespräch. Und ich überlege Ob Lohn sich auf der neuer Arbeitsstelle anfangen, wenn bei uns Kinderwunsch steht .? Kriege ich Mutterschutz und Elterngeld? Ich freue mich sehr über Ihre Antwort


drosera

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Hallo! Das Elterngeld ist rein davon abhängig, wie viel man in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz verdient hat - egal ob befristet oder unbefristet. Krankengeld wegen einer nicht schwangerschaftsbedingten Krankschreibung zählt als 0€ Einkommen. Mutterschutzgeld wird von der KK gezahlt, so €13 am Tag. Bei einem Arbeitsverhältnis stockt aber der AG auf das bisherige durchschnittliche Nettogehalt auf. Das hört bei einer Befristung dann eben schlagartig auf.


Pünktchen0815

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Vom Wunsch bis zur Schwangerschaft kann schon eine Weile vergehen. Ich denke, es wäre dann die günstigere Entscheidung im Arbeitsverhältnis zu stehen. Dann wäre dir der MutterSchutz gegeben. Und das ElternGeld berechnet sich wie gesagt aus dem letzten zwölf Monaten vor MutterSchutz.


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