Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab da mal eine Frage: Ich bekomme ja 67% meines letzten Gehaltes für die Elternzeit für meinen Sohn. Nach 1 jahr bekomme ich ja nix mehr. Wenn ich nach dem einen jahr wieder schwanger werde,was steht mir dann an Elterngeld zu (also zwischen Kind 1 und Kind 2 gehe ich nicht arbeiten)? 67% vom letzten Gehalt(also Gehalt vor dem 1. Kind) oder nur 67% vom letzten Elterngeld oder nur der Mindestsatz von 300 Euro? Danke im Vorraus. Gruß schneckensusi
Hallo, Elternzeit und Elterngeld dürfen hier nicht verwechselt werden. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit für drei Jahre, Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwerbseinkommen für zwölf bis 14 Monate. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18.000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18.000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, N
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Guten Morgen. Ich hätte zwei Fragen, wozu ich leider kaum bis nichts Genaueres im Internet finde, und erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen. Ich bin derzeit in der 27ssw. Bin seid einiger Zeit krank geschrieben, aufgrund von physischen Problemen. Dadurch auch schon ausgesteuert, bin aber noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bekomme aber durc ...
Hallo liebes Team, Habe einen Hauptjob und einen Minijob (450).. Ich habe bei meinen 2 EZ Monate (vater) meinen 450€ Zusatz-Job nicht angegeben, also weder bei der "Berechnung des Elterngelds" noch bei der Elternzeit (der lief quasi OHNE VERDIENST weiter ohne dort EZ einzureichen)... War das korrekt, oder werde ich Probleme bekommen? Lieb ...
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Guten Tag, Ich habe am 27.4.2022 einen Sohn zur Welt gebracht und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Ich werde nach der Elternzeit wie zuvor wieder Vollzeit arbeiten. Man erhält ja pro Lebensmonat Elterngeld. Die Auszahlung war ja quasi am 1.4.2023 die letzte.. Was passiert denn nach der Elternzeit? Von wem bekomme ich quasi für Mai Geld? Ich bek ...
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