Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader... Ich habe da eine Frage und zwar habe ich heute erfahren das ich schwanger bin...ich habe von meinen arbeitgeber einen befristeten vertrag der in knapp 5 monaten ausläuft und normaler weise noch um 6 monate verlängert werden sollte bis ich einen festen arbeitsvertrag danach bekommen hätte.. da ich nun wegen der schwangerschaft mal im vorfeld davon ausgehe das mir der vertrag wohl nicht verlängert wird wollte ich mal wissen was ich für geld ansprüche überhaupt hätte..ich bin etwas über ein jahr in der firma angestellt..bekomme ich überhaupt arbeitslosengeld...habe mal gehört das man nach 3 jahren erst welches bekommt (habe natürlich davor auch shcon gearbeitet..insgesamt knapp 4 jahre aber mit pasuen..auch 3 jahre ausbildung) oder muss man da zum sozialamt? danke schonmal für eine antwort :) NICOLE
Hallo, Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man 12 Mo. in die Versicherung eingezahlt hat und auch nach der Geburt noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies ist nachzuweisen. Gruß, NB
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Hallo Fr. Bader.... Leider muss ich sie wieder bemühen. Es geht um folgendes: Ich wurde am 1.10.06 in unserem Hotel von den Nachfolgepächtern als Halbtagskraft ( war vorher Aushilfe) eingestellt. Ich sollte 84,5h /mtl als Zimmerperle und hin und wieder als Bistroaushilfe arbeiten für ein Nettolohn von 506,24€. Ich wies immer darauf hin, das ...
Guten Morgen Frau Bader, mein Mann und ich haben uns bereits bei meiner Krankenkasse erkundet, konnten aber aus (arbeits-)zeitlichen noch keinen Termin bei der Elterngeldstelle wahrnehmen. Deshalb hier die Frage: Ist es tatsächlich so, dass ich die Elternzeit (voraussichtlich für 2 Jahre) beantragen kann und auch Elterngeld erhalte, wenn mein ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort hierzu: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-geld-wenn-befristeter-Arbeitsvertrag-in-Mutterschutzzeit-endet_79599.htm Zu 2 stellt sich mir aber immer noch die Frage, ob ich eben definitiv Anspruch auf EG habe, weil eben mein Vertrag bereits ca. 5 Wochen nach der Geburt endet, also noch ...
Hallo, der vorraussichtliche Geburtstermin ist bei mir der 24.6.2011. Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31.7.2011. Ich habe mich schon arbeitslos gemeldet. Allerdings bin ich im Mutterschutz nicht vermittelbar, so dass das Amt nichts zahlt. Wer zahlt mir in diesen "fehlenden" Wochen Geld im Mutterschutz? Erhalte ich die 13,00 Euro der Krankenkas ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Momentan habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser läuft bis zum 31. August, dann soll er für ein weiteres Jahr befristet verlängert werden. Mein Freund und ich haben uns nun entschlossen, ab Juni mit dem "basteln" zu beginnen. Das heißt, wenn wir Glück haben und ich sofort schwanger w ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin angestellte Ärztin in einem Krankenhaus mit befristetem Arbeitsvertrag. Jetzt bin ich schwanger und mein Vertrag wird nicht verlängert. Der Arbeitsvertrag läuft genau 1 Tag vor Beginn meines Mutterschutzes aus. Während der Elternzeit werde ich also arbeitslos gemeldet sein. Wie berechnet sich dann das Elterngeld, ...
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
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