Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und -geld, wenn befristeter Arbeitsvertrag in Mutterschutzzeit endet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und -geld, wenn befristeter Arbeitsvertrag in Mutterschutzzeit endet

brittawirdmama

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Guten Morgen Frau Bader, mein Mann und ich haben uns bereits bei meiner Krankenkasse erkundet, konnten aber aus (arbeits-)zeitlichen noch keinen Termin bei der Elterngeldstelle wahrnehmen. Deshalb hier die Frage: Ist es tatsächlich so, dass ich die Elternzeit (voraussichtlich für 2 Jahre) beantragen kann und auch Elterngeld erhalte, wenn mein befristeter Arbeitsvertrag ca. 5 Wochen nach der Entbindung, also noch während des Mutterschutzes beginnt? Für später wurde mir eine Weiterbeschäftigung in Teilzeit (auch im Rahmen der maximalen 30 Wochenstunden während der Elternzeit) in Aussicht gestellt, aber es existiert noch nichts Schriftliches, so dass ich der Elterngeldstelle auch nichts vorlegen könnte. Außerdem stehe ich ja der Vermittlung durch das Arbeitsamt nciht zur Verfügung, da ich ja die Elternzeit in Anspruch nehmen will und auch muss (es steht auch keine familiäre Betreuung zur Verfügung, so dass ich sowieso nicht nach der Schutzfrist wieder arbeiten könnte). In den Broschüren steht immer nur eine Formulierung wie: Elterngeld erhält man für den Wegfall des Arbeitsverdienstes.... Ich hoffe, meine Frage war nicht zu speziell und kann recht einfach beantwortet werden. Vielen Dank schonmal! brittawirdmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen trennen: 1.MG: zahlt hier für den Rest des Mutterschutzes komplett die KK 2. EG: bekommen Sie, wenn Sie nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten 3. ArbGeld I: bekommen Sie erst, wenn Sie dem ARbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


brittawirdmama

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Zu 2 stellt sich mir aber immer noch die Frage, ob ich eben definitiv Anspruch auf EG habe, weil eben mein Vertrag bereits ca. 5 Wochen nach der Geburt endet und ich das Geld eben nicht aus dem Grund bekommen würde, weil mein Gehalt wegfallen würde. Danke auch hier schonmal für die Antwort Viele Grüße brittawirdmama


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