Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gekündigt und jetzt Schwanger - Mitteilung an AG + Elterngeldberechnung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gekündigt und jetzt Schwanger - Mitteilung an AG + Elterngeldberechnung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, nach fast 11 Jahren wurde ich aus betrieblichen Gründen am 23.06.11 zum 31.10.11 gekündigt. Es wurde jedoch eine sogenannte Abwicklungsvereinbarung geschlossen, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 15.04.12 endet, das Gehalt bis dahin weiter gezahlt wird und ich in der Zeit freigestellt bin. Nun bin ich ungewollt Schwanger geworden. Ich gehe mal davon aus, dass das Arbeitsverhältnis trotzdem zum 15.04.12 endet. Muss ich den AG dennoch über die SS informieren? Und wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe? Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort und viele Grüße Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, die beendigung bleibt bestehen. Sie müssen sich ja eh beim AA melden, Sie werden dann, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, als arbeitssuchend anerkannt.Im Mutterschutz bekommen Sie Leistungen von der KK iHv Arbgeld I und danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Ja, die Kündigung bleibt bestehen, weil sie vor der Schwangerschaft ausgesprochen wurde. Du musst den AG informieren, damit er die Mutterschutzvorschriften einhalten kann! (zB Freistellung für Arzttermine) Das Elterngeld berechnet sich aus deinem Arbeitslohn bis 15.04. Das Arbeitslosengeld ab 16.04. wird leider mit 0 Euro berechnet. Bsp: Käme dein Kind am 20.09. zur Welt, dann würde dein Mutterschutz im August beginnen. Dann werden zur Berechnung herangezogen: Juli 2012 bis Aug 2011 (=12 Kalendermonate) Macht bei dir: Aug 11 bis Mrz 12 = 8 x Gehalt Apr 12 = 1 x halbes Gehalt Mai bis Jul 12 = 2 x 0 Euro Das alles wird addiert und dann durch 12 geteilt. Davon gibts dann cca 65% an Elterngeld. (Umso später das Kind kommt, desto weniger Elterngeld) Ein neuer Job bringt natürlich mehr Elterngeld und vor allem Mutterschaftsgeld! Gruß Sabine


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