An-Nadine
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlungen reduziert sich mein Elterngeld Plus in der Nachberechnung. Die Elterngeldstelle hat die Informationen dazu erhalten, in der Nachberechnung aber nicht berücksichtigt. Ist das in Ordnung? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, hat meine Vorrednerin schon beantwortet. Liebe Grüße NB
Dojii
War deine Teilzeit zufällig in 2024 aber die Abrechnungen wurden erst 2025 korrigiert?
An-Nadine
Nein, festgestellt wurde die Überzahlung in 2024 (Jahr Elterngeldzahlung), die Rückzahlung erfolgt 2025. Aber mittlerweile ist das modifizierte Zuflussprinzip festgestellt worden, analog müsste auch das Abflussprinzip greifen.
Dojii
Die Frage ist, wann wurden die neuen Abrechnungen erstellt. Im selben Jahr, wie die falschen oder erst im nächsten? Denn wenn die falschen Abrechnungen erst 2025 erstellt wurden, dann gelten die Rückzahlungen steuerrechtlich als sonstige Bezüge und nicht mehr als laufender Arbeitslohn und dürfen bei der Elterngeldberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Es geht hier rein um die steuerrechtliche Einordnung auf der Lohnabrechnung. In diesem Fall ist dein Arbeitgeber für den Schaden verantwortlich und du müsstest das verlorene Elterngeld gegenüber deinem Arbeitgeber rechtlich durchsetzen, die Elterngeldstelle ist da dann raus. Hierzu gab es auch schon ein Urteil vom LAG, das dieses Vorgehen bestätigt hat: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-haftet-fuer-Einbussen-beim-Elterngeld~.html
An-Nadine
Sehr geehrte Frau Bader, leider nein. Der Sachverhalt wurde von der Vorschreiberin verkannt. Ich habe fehlerhaft zuviel Gehalt erhalten. Die BMG war für die Elterngeld-Plus-Zahlung zu hoch. Es bestand kein Rechtsanspruch auf Zahlung. Der Fehler wurde im gleichen Jahr festgestellt und eine Forderung von dem Arbeitgeber mir gegenüber geltend gemacht. Die monatliche ElterngeldPlus-Nachberechnung basiert auf dem zuviel gezahlten Gehalt und reduziert daher die Zahlung von 900 € auf 800 €. Die gesamte BMG für das Elterngeld (Berechnung aus dem Gehalt 12 Monate vor Geburt) ist davon nicht betroffen.
Dojii
Nein, meine Aussage ist schon korrekt. Es kommt darauf an WANN was dem Finnazamt gemeldet wurde, unabhängig davon, ob du überhaupt einen Anspruch auf die Zahlung hattest oder nicht. Wurde die Korrekturabrechnung nicht im selben Jahr erstellt (und somit gemeldet), wie die falsche Abrechnung, dann kann die Elterngeldstelle da nichts machen. Sie ist an die unveränderbare Meldung an das Finanzamt gebunden. Das modifizierte Zuflussprinzip findet bei der Elterngeldberechnung nach der Gesetzesänderung 2019 keine Anwendung mehr. Das hat der Gesetzgeber im Gesetzestext nach dem Urteil des BSG ganz bewusst so entschieden. In dem Fall ist dir dein Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.
An-Nadine
Dank Dir! Du kennst Dich wirklich super aus. Abfluss & Meldung ist 2025 und damit ist der AG schadensersatzpflichtig. Du hast mir viel Arbeit erspart. :)
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