Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich möchte während meiner Elternzeit TZ arbeiten. Momentan arbeite ich im Vertrieb / Aussendienst. Mein AG sagt mir nun aber, dass er mir TZ nur eine Stelle im Innendienst anbieten könne; dabei möchte er aber mein Gehalt "entsprechend" herunterkürzen, da das ja eine geringerwertige Tätigkeit sei. Man würde sich bei meinem Gehalt an meinen Innendienstkollegen orientieren. Kann mein AG das so machen? Meines Wissens muss mein AG mir doch eine gleichwertige Tätigkeit anbieten,oder? Mein AG sagt mir aber, dies sei aus betrieblichen Gründen nicht möglich (dabei hat unsere Firma 350 MA !). Dies sei nur ein Angebot, und ich könnte dies ja ablehnen und zuhause bleiben. Was tun? Bitte helfen Sie mir ! Vielen Dank im Voraus.
Hallo, er muss eine gleichwertige Stelle anbieten und anteilig das Gehald kürzen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
- mein AG, sagt mir aber, dass er mir aus betrieblichen Gründen keine andere Stelle anbieten kann. Wie gehe ich in diesem Fall am besten vor? Habe ich Chancen übers Arbeitsgericht?
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