Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltserhöhung nach Elternzeit

Jabe1992

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Hallo Frau Bader, ich war 2 1/2 Jahre in Elternzeit (2017-Ende 2019). Nun arbeite ich seit Januar 2020 wieder an meinem alten Arbeitsplatz in Teilzeit, wie vorher auch. Der Arbeitgeber zahlt allen Mitarbeitern des Vereins jedes Jahr eine Gehaltserhöhung von 1,5%. Die Geschäftsführung sagte mir nun das ich für 2020 keine Erhöhung erhalte, da ich so lange in Elternzeit war und nichts geleistet habe. Ich hätte ab 2021 wieder Anspruch. Ist dies so rechtens? Was ist eigentlich mit den 1,5% während der Elternzeit gewesen? Diese habe ich auch nicht erhalten. 2016 war ich bis zur Geburt 05/2017 im Beschäftigungsverbot und habe da für 2017 die Erhöhung erhalten. 2018 und 2019 nicht. Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er allen Mitarbeitern die Gehatserhöhung zahlt, darf er Sie nicht ausschließen, nur weil Sie zuvor in EZ gewesen sind. Es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund (zB besondere Leistungen). Liebe Grüße NB


Jabe1992

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Kurze Anmerkung noch dazu: Im Vertrag steht nichts von dieser Erhöhung ebenso nicht in der Betriebsvereinbarung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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