Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung nach Elternzeit für alle außer mir - rechtlich korrekt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehaltserhöhung nach Elternzeit für alle außer mir - rechtlich korrekt?

frschm

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde ab April 2022 nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber hat mich daher zu einem Gespräch geladen. Im Vorhinein wurden mir die Themen genannt und auch, dass alle außer mir eine Gehaltserhöhung erhalten - die Begründung hierfür ist, dass ich im Jahr 2021 ja nicht in der Firma gearbeitet habe und somit auch nicht am Erfolg des Firmenjahres beteiligt war. Meine Freundin meinte nun, dass dies nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zulässig ist und mir die 5% Gehaltserhöhung auch zustehen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Steht mir die Gehaltserhöhung zu? Und wenn ja, können Sie mir Paragrafen dazu benennen, damit ich im Gespräch direkt die korrekten nennen kann? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Schmidt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.Wenn es eine allgemeine Gehaltserhöhung war, wie alle Arbeitnehmer betrifft, haben Sie zumindest Anspruch in Höhe von der niedrigsten Erhöhung, etwas anderes gilt, wenn das jeweils individuell ausgehandelt wurde 2.Aber es stellt sich die Frage, ob es alle bekommen, dann gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, oder nur einige. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Ausfluss von Art 3 GG - alle Menschen sind gleich. Danach darf eine Ungleichbahandlung nur erfolgen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Die Frage ist also, warum alle, die gearbeitet haben, die Gehaltserhöhung erhalten haben. Gleiches gilt für den Corona-Bonus Liebe Grüße NB


frschm

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In dem gleichen Zug wurde auch gesagt, dass alle Angestellten außer mir eine Coronaprämie erhalten. Würde auch hier das Gleichbehandlungsgesetz greifen?


luvi

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Hallo, Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Wenn du allerdings nur 1 Jahr in Elternzeit warst, dann hast du ja 2021 sogar gearbeitet. Wenn die Begründung ist, dass du am Umsatz 2021 nicht beteiligt warst, dann müsstest du zumindest anteilig was bekommen. Beschäftigungsverbot wird wie gearbeitet gewertet. Das, BV darf ja Nachteil für dich sein (falls du eines hättest und deshalb 2021 nicht gearbeitet hast). LG luvi


frschm

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Ja, ich war im BV und deshalb das ganze Jahr „nicht anwesend“. Hat niemand sonst eine Ahnung zu dem Thema? ;(


cube

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Das hängt davon ab, wie die Gehaltserhöhung begründet wurde bzw. wie die Formulierung bzgl. der Berechtigung lautet. Man kann auch GE´s ja zB auch Umsatzabhängig machen, von der Dauer der Betriebszugehörigkeit etc. Also Gruppen definieren. "Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und ...Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung 1. Steht bei der Frage nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz eine Gruppenbildung fest, hat der Arbeitgeber die Gründe für die Differenzierung offenzulegen und so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht. 2. Ist die Gruppenbildung sachlich gerechtfertigt, liegt kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor; der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Regel auf alle Arbeitnehmer anzuwenden und diese entsprechend zu begünstigen." Frage wäre für mich also, ob der AG wirklich allen ohne Einschränkung die gleiche Erhöhung zugebilligt hat oder ob es zB Einschränkungen gab wie MA x bekommt nur y % weil er erst seit 1 Monat im Betrieb ist und damit auch keinen maßgeblichen Anteil am Umsatz hat/hatte. Gibt es irgendeine Äußerung bzw. Schriftsatz dazu, wer warum eine GE bekommt und wenn ja, wie lautet diese? Der Teufel steckt evt. wirklich im Detail - egal wie grundsätzlich einfach es zunächst erscheint. Frau Bader wird auch noch antworten - hab ein wenig Geduld. Wenn ihr eine Rechtsschutzvers. habt, kannst du sonst über die auch einen Anwalt direkt befragen. Kurze tel. Beratungen sind idR nämlich im Tarif mit drin.


frschm

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Danke für die Antwort! Sowohl Gehaltserhöhung, als auch Corona-Bonus sind für alle Arbeitnehmer gleich hoch, nur ich werde als in Elternzeit komplett ausgelassen. Einen Schriftsatz gibt es dazu nicht, wir sind nur wenige MA und der Chef hat mir das auch nur unter vier Augen mitgeteilt.


cube

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Dann würde ich - als nicht Jurist - meinen, dass man dich nicht einfach rausnehmen kann. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt.


sinolino

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Hallo, darf ich fragen, wie es bei Ihnen ausgegangen ist? Ich habe aktuell einen ähnlichen Fall mit meinem Arbeitgeber. 2023 gab es für alle Mitarbeitenden 4% mehr Gehalt. Der Arbeitgeber hat selbst eine Regel festgelegt, die besagt, dass ich keinen Anspruch auf die Erhöhung habe, da ich 2023 komplett in Elternzeit war. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßt.


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