Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsberechnung bei Beschäftigungsverbot wenn man vorher nicht gearbeitet hat?

Frage: Gehaltsberechnung bei Beschäftigungsverbot wenn man vorher nicht gearbeitet hat?

Elisa26

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Hallo, Ich habe bis kurzem noch eine Schule besucht und mein Abitur nachgeholt. Nun bin ich in der 7.Woche schwanger und habe einen Vertrag bei einem Kindergarten unterschrieben der am 1.7. beginnt. Nun ist meine Frage, wie genau berechnet sich mein Gehalt, sollte ich evtl. ein Beschäftigungsverbot von meinem FA bekommen weil ich weder gegen Ringelröteln noch gegen Cytomegalie eine Immunität besitze und somit nicht in meiner Kindergartengruppe arbeiten könnte? Ich habe ja nun schließlich in den vorherigen Monaten nur Bafög bekommen und meines Wissens nach wird dies nicht mit berechnet oder irre ich mich da? Aber ich habe ja bis jetzt noch keinen Tag gearbeitet und somit auch kein Gehalt bekommen von meinem Arbeitgeber aus dem man den Durchschnittswert meines Gehaltes errechnen könnte. Ich bin etwas ratlos und falls dieser Fall eintreten sollte. Was ich natürlich nicht hoffe. Aber ich würde gerne schon im Vorfeld darüber bescheid wissen, da mir dies wirklich schlaflose Nächte bereitet aus Sorge vor Geldnot da ich Alleinverdienerin bin zur Zeit. Lg Elisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den sie bekämen, wenn Sie arbeiten würden. Also Ihre normalen Lohn. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ich meine, da dein Gehalt ab 1.7. ja nicht nur vorübergehender Natur wäre, würde das als Grundlage fürs BV-Geld herangezogen. Gruß Sabine


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