Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt während Beschäftigungsverbot

Frage: Gehalt während Beschäftigungsverbot

Karlchen19

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Hallo, Ich brauche bitte dringend Ihre Hilfe. Ich war bei meiner ersten Schwangerschaft ab 01.06.2018 im Beschäftigungsverbot und die Geburt meines Sohnes war der 19.01.2019 Bin jetzt das zweite mal schwanger und habe am 20.01.20 wieder auf meiner alten Arbeitsstelle begonnen und bin seit 18.02.20 im Beschäftigungsverbot was mir mein Arbeitgeber erteilt hat. Wie wird jetzt mein Lohn berechnet? Liebe Grüße


cube

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Du bekommst das, was du auch ohne BV bekommen hättest. Also ganz normalen Lohn.


mellomania

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das was du ohne bv weiter bekommen würdest, es läuft für dich einfach alles normal weiter. warum hilfe? gibts probleme?


Karlchen19

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Danke für die schnelle Antwort. Das habe ich auch gedacht. Mir wurde nur gestern ca.170€ Lohn überwiesen. Das ist einfach viel zu wenig und kann mir nicht erklären wie der Betreg zusammen gesetzt wurde. Daraufhin habe ich mich im Lohnbüro gemeldet und bis jetzt noch keine Antwort bekommen. Bin sehr skeptisch denn ich bin wirklich auf das Geld angewiesen! Liebe Grüße


mellomania

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arbeitest du mit provision? oder hast du bisher jeden monat exakt das gleiche geld bekomen? zuschläge?


Mutti69

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Ich würde vermuten, das war der Lohn für die 11 Tage im Januar. Die nächste Abrechnung (dann für Februar) müsste wieder regulär sein.


mellomania

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aber 170 euro für 11 tage? das klingt mir sehr wenig. das wären 17 euro an einem tag grob. ...oder denke ich falsch?


Mutti69

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Ich gehe davon aus, sie arbeitet nicht Vollzeit? Mein Gedankengang war, es waren nur noch 11 Tage für den Monat, von daher ist eben nicht der volle Monatslohn zu erwarten. Wie viel sie arbeitet und verdient und wie die Arbeitsbedingungen sonst sind bleibt unklar. Vielleicht schreibt die AP nochmal was dazu.


HeyDu!

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20.01.2020 bis 31.01.2020 01.02. bis 17.02.2020 18.02. bis 29.02.2020 Diese Zeitabschnitte sind vermutlich auf dem Gehaltszettel separat ausgewiesen. Antwort auf deine Frage kann Dir wirklich nur der Lohnzettel oder die Abrechnungsstelle geben. Theoretisch muss Dir für Februar das gleiche Geld gezahlt werden, wie ohne BV. BG


Karlchen19

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Danke für eure Mithilfe :) Ich habe mir meine 33 Tage Resturlaub jetzt im Januar auszahlen lassen und ich bekam „versehentlich“ den Gehalt in Brutto also haben sie mir gleich ohne was zu sagen im nächsten Monat die „vergessene“ Mehrwertsteuer von meinem Lohn abgezogen und das waren fast 900€ und dazu kamen noch die 3 Tage „Kindkrank“ die noch fehlen. Finde es bisschen dreist aber gut was soll ich machen ;) Sparflamme ... Aber ab Ende März bekomme ich dann normal meinen Lohn weiter ! Euch noch eine schöne Woche :)


HeyDu!

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Die Auszahlung von Urlaub ist nicht rechtmäßig. Dies sieht das Gesetz nur bei Beendigung vor. Dein Urlaub wäre erhalten geblieben... §17 Abs. 3 BEEG https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html §7 Abs. 4 BUrlG https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Du meinst mit Sicherheit auch Lohnsteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. und nicht die Mehrwertsteuer? https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/gehaltsrueckforderung BG


Mitglied inaktiv

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Naja wenn ein voller Monat brutto statt netto ausgezahlt worden ist. Hat der AG ja Recht es zu korrigieren. Du hättest es ja auch bemerken müssen. 900€ mehr auf Konto Mal abgesehen, dass es unrechtmäßig war den Urlaub auszuzahlen. Dient schließlich der Erholung


mellomania

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es ist vom grundsatz her nicht rechtens. doppelt nicht, wenn das gegen deinen willen geschieht. der urlaub steht dir zu erholung da und er verfällt nicht. du kannst ihn bis ende des folgejahres der rückkehr aus der eltenrzeit nehmen. auszahlen geht eigentlich nur, wen du das unternehmen verlässt und der arbeitsvertrag endet.


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