Hallo, Ich habe im Juli 2019 eine Gehaltserhöhung bekommen. ( Mündlicher Vertrag, wurde leider nicht in den Arbeitsvertrag eingetragen ). Im Dezember 2020 bin ich in den Mutterschutz gegangen und dann seitdem in Elternzeit. Diese endet im Oktober 2022. Mein Chef meint, dass ich das ich jetzt das selbe Gehalt wie am Anfang bekomme ( Nach Tarifvertrag ) obwohl ich seit Juli 2019 die Gehaltserhöhung bekommen habe. Er meint das man 3 Jahre dieses Gehalt verdient haben muss damit ich es auch nach der Elternzeit bekomme. Aber die 3 Jahre wären jetzt erfüllt oder zählt die Elternzeit nicht dazu? Weil das Arbeitsverhältnis geht ja weiter. Kann er einfach bestimmen das ich jetzt wieder weniger bekomme obwohl ich vorher mehr verdient habe? Vielen Dank im Vorraus. VG
von Franziseid am 24.06.2022, 12:04