Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im BV nach Elternzeit

Frage: Gehalt im BV nach Elternzeit

Emmi_2021

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Hallo Frau Bader, ich weiß so ähnliche Fragen wurden schon häufiger gestellt. In meinem konkreten Fall würde ich aber gerne folgendes wissen: Ich befinde mich noch bis Ende April in verlängerter Elternzeit, also ab 1. Mai müsste ich wieder arbeiten. Jetzt habe ich erfahren das ich wieder schwanger bin und ich wurde in meiner letzten Schwangerschaft sofort von meinem AG ins BV geschickt, dies wäre dann auch nach der Elternzeit wieder der Fall. (Weiß ich, weil AG das so handhabt) Jetzt wurde das Gehaltsmodell meines Betriebes in meiner Elternzeit verändert, sodass ich nach meiner EZ ein höheres Einkommen gehabt hätte, als vor meiner ersten Schwangerschaft. Wie ist dann nun die Berechnungsgrundlage für mein Gehalt in dem kommenden BV? Der Verdienst vor der ersten Schwangerschaft oder der Verdienst den ich dann eigentlich bekommen würde? Das soll nicht geldgierig rüber kommen, ich verstehe nur die Berechnungsgrundlage in meinem Fall nicht so ganz und lesen tut man auf vielen Seiten immer andere Sachen. Vielen Dank schon einmal im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bekommst das, was du ohne BV bekommen würdest, wenn du nach der Elternzeit aktiv arbeiten gehen würdest - also das Gehalt nach dem neuen Modell. Dauerhafte Gehaltsänderungen (positiv wie negativ) müssen auch bei einem BV beachtet werden.


User-1736455377

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Also eine Kinder-Betreuung im Umfang deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Gerade die AN´s, die während Corona automatisch in´s BV geschickt wurden, schauen sich immer öfter bei neuer Schwangerschaft um, weil eben genau das "automatische BV" dann doch nicht kommt. Die KK´s schauen auch genauer hin, ob ein BV denn wirklich gerechtfertigt ist und in der Folge gibt es eben auch mehr AG´s, die jetzt entgegen jahrelanger "automatischer BV´s" doch eine Ersatztätigkeit haben. Auch wenn du eines bekommst: hab im Kopf, dass du eben theoretisch von heute auf morgen beim AG antanzen musst, wenn dieser das möchte (siehe oben: BV setzt grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus). Gab´s hier im Forum jetzt nämlich auch schon öfter: der AG will, dass ich arbeiten komme -aber ich hab doch ein BV und betreue zu Hause selbst.


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