Mathis95
Hallo Frau Bader, Die Frage nach dem Gehalt im BV nach der ersten Elternzeit wurde schon oft gefragt, aber meine Frage wurde damit noch nicht genau beantwortet. Und zwar bin ich gerade noch in Elternzeit bis Ende Dezember und wir möchten gerne zu dem Zeitpunkt ein zweites Kind. Ich werde wahrscheinlich in ein BV geschickt. Bei meiner ersten Tochter wurde ich auch ins BV geschickt, welches aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet wurde. Ich wurde im April 2021 ins BV geschickt, im März hab ich einen höheren Vertrag erhalten, davor hatte ich einen Teilzeitvertrag. Das heißt es wurde ein Teil vom Teilzeit und ein Teil vom Vollzeitvertrag berücksichtigt. Wie würde das beim zweiten BV aussehen ? Werden die gleichen Löhne wie vor der ersten Schwangerschaft berechnet oder das Gehalt was ich kriegen würde, wenn ich wieder arbeiten würde nach der jetzigen Elternzeit im Dezember ?
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
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