Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im Beschäftigungsverbot falsch berechnet...?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt im Beschäftigungsverbot falsch berechnet...?

Sommermaedchen

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Sehr geehrte Frau Bader, heute war ich bei der Krankenkasse, um mich über das Mutterschaftsgeld zu informieren. Es hat sich dabei herausgestellt, dass offensichtlich das Gehalt, dass ich im Beschäftigungsverbot erhalte, falsch berechnet wurde. Ich bin quasi seit Beginn meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, da ich Tischlerin bin und der Arbeitgeber ein solches ausgesprochen hat. Das BV besteht seit dem 1. Dezember, die Schwangerschaft besteht seit dem 11. Oktober. Ich habe zwar einen festen Vertrag, jedoch keine feste Stundenanzahl, mindestens jedoch verdiene ich jeden Monat 451 Euro, um sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Nach meiner Information, die ich heute erhalten und anschließend noch recherchiert habe, bemisst sich das Geld, das man im BV erhält, an den letzten drei Monatsgehältern vor Eintritt der Schwangerschaft. Das wären bei mir im Durchschnitt 1183.33 Euro. Ich erhalte jedoch nur die 451 Euro. Frage: Ist es korrekt, dass die Berechnung falsch ist? An wen kann ich mich nun wenden? Bekomme ich, sollte ich im Recht sein, das Geld aus den vorigen Monaten nachgezahlt? Herzlichen Dank und liebe Grüße vom sommermädchen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt der Durchschnitt der letzten 13 Mo vor der Geburt. Schnellstens rügen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Informationen der Krankenkasse sind richtig. Ich hatte das auch und zu spät bemerkt. Waren auch vor Gericht und sind gescheitert. Problem sind die Ausschlussfristen die in fast jedem Vertrag stehen zum Gehalt. Was steht da in Deinem Vertrag ? Du hast eine gewisse Frist in der Du die Berechnung bemängeln musst, machst Du das nicht, dann stimmst Du zu. Rufe noch einmal bei der Kasse an und frage ob der AG das ändern kann rückwirkend, denn die Kasse ersetzt ihm den Lohn. Umlage 2. Lass Dich zum Expertenteam durchstellen. Die haben bei mir auch Kontakt zum AG aufgenommen und versucht zu vermitteln.


Sommermaedchen

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Hej, zu den Ausschlussfristen kann ich nichts sagen, da ich keinen schriftlichen Vertrag habe - somit gelten ja die gesetzlichen Bestimmungen. Ich gehe aber davon aus, dass es die dann bei mir nicht gibt. Ich habe eben schon mit meinem Arbeitgeber telefoniert, der zugibt, dass er sich damit überhaupt nicht auskennt (ich bin die erste Frau, die sie eingestellt haben) und dass die Berechnung das Steuerbüro gemacht hat. Dort erreiche ich jedoch erst morgen wieder jemanden. Was ist das kompliziert. Und ich ärgere mich so, dass ich das nicht vorher gewusst habe...


Sternenschnuppe

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Ich wusste es auch nicht. Ok, der Unterschied war nicht so hoch wie bei Dir. Bei Dir würde aber auch das Elterngeld aufgrund dieses Fehlers berechnet. So wie Du es schilderst ist aber Dein AG gesprächsbereit, das ist super. Vielleicht erreichst Du die Krankenkasse noch, die müssen da auch Rat wissen. Und das Steuerbüro hätte es wissen müssen ! Machen die die Abrechnungen?


Sommermaedchen

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Ja, mein Arbeitgeber ist gesprächsbereit - mehr als das, es tut ihm wahnsinnig Leid, dass das so gelaufen ist. Er kennt sich damit halt überhaupt nicht aus - Abrechnung, Löhne und Buchhaltungen machen komplett das Steuerbüro. Und die hätten es ja nun wirklich wissen müssen. Die Krankenkasse meinte, sie können gar nichts dazu sagen, da der Arbeitgeber grundsätzlich für die Zahlung verantwortlich ist und sie ihm nur das Geld "zurückzahlen"... Ich muss wohl wirklich bis morgen warten und hoffen, dass ich dann im Steuerbüro jemanden erreiche.


Mitglied inaktiv

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Wie waren die Gehälter in Monaten Juli, August und September genau? Bitte alle drei Beträge nennen. Hat es inzwischen eine Tariferhöhung oder Vertragsänderung gegeben?


Sommermaedchen

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Hallo uriah, den Durchschnitt habe ich ja bereits berechnet - er steht im ersten Beitrag. Die Gehälter betrugen 1300 Euro, 840 Euro und 1410 Euro brutto - das ergibt einen Durchschnitt von 1183,33 Euro. Tariferhöhungen betreffen mich nicht und eine Vertragsänderung gab es auch nicht Und ich habe ja, wie oben schon geschrieben, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Liebe Grüße vom sommermädchen.


Mitglied inaktiv

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Sie brauchen auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie haben Arbeit geleistet und Lohn erhalten, das beweist dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Sie haben Anspruch auf das Durchschnittsgehalt von 1183 Euro.


Sommermaedchen

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Das ist schon einmal sehr gut, zu wissen. Für mich bleibt immer noch die Frage, wer denn da eigentlich Bockmist gebaut hat? Mein Arbeitgeber? Das Steuerbüro? Die Krankenkasse? Das Gewerbeaufsichtsamt (die den Antrag auf Beschäftigungsverbot geprüft hat)? ...und vor allem: Bekomme ich das Geld nun auch rückwirkend?


Sternenschnuppe

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Das Steuerbüro ! Dein Chef hat sie beauftragt die Abrechnungen zu machen. Ruf die Kasse an ! Die können Dir sagen ob sie es auch rückwirkend erstatten! Wenn ja, dann ist alles einfach, der Chef muss das Steuerbüro anweisen den Fehler sofort zu korrigieren rückwirkend ! Macht die Kasse es nicht, dann kann der Chef das Steuerbüro auffordern es rückwirkend zu machen und bekommt es nicht ersetzt. Das Recht ist dann ohne Ausschlussfristen auf Deiner Seite, die Verjährung beträgt 3 Jahre. Du könntest also klagen ( was Du erst einmal gar nicht ansprichst ! ) Du hast Abrechnungen von den Monaten oder ? Das alleine belegt das Arbeitsverhältnis. Wieso gab es denn nie einen Vertrag ?


Sommermaedchen

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Hallo, mit der Kasse habe ich schon gesprochen - sie würde meinem Arbeitgeber auch rückwirkend das Geld erstatten. Sie konnten mir jedoch nicht sagen, ob das Steuerbüro das ändern kann. Meine Abrechnungen habe ich natürlich alle. Ein Arbeitsvertrag war irgendwie nie nötig. Ich habe in dem Betrieb gelernt und hatte dafür natürlich einen Ausbildungsvertrag. Anschließend wurde ich übernommen und einen Vertrag haben wir irgendwie nie gemacht. Mein Arbeitgeber hat gesagt, ich könne einen haben, aber ich habe das auch nicht für nötig erachtet. Im Grunde habe ich ja keine Nachteile dadurch.


ALF0709

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Das Steuerbüro macht nur, was der AG ihm aufträgt. Ansonsten kann der AG Schadensersatz verlangen. Und ja, der AG muss ne Korrektur an die KK schicken, dann bekommt er das auch erstattet. Und ja, wenn kein AV vorhanden ist, gibt es auch keine Ausschlussfristen.


Sternenschnuppe

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:-) juhu Es las sich für mich so, dass der AG komplett keine Ahnung hat von Abrechnungen und dem Steuerbüro lediglich gesagt hat : Frau XY hat nun ein BV, macht mal. Wenn die KK das rückwirkend erstattet wäre das ja super. Jetzt wo Du es schreibst meine ich mich zu erinnern, dass sie mir das damals auch sagten. Ist schon ein paar Jahre her. Auf jeden Fall vermitteln die zwischen AG und AN. Bei mir riefen sie ihn an. Machen sich sicherlich auch zwischen AN und Steuerbüro.


Sternenschnuppe

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In diesem Fall erhebliche Vorteile, keine Ausschlussfristen :-) Das Steuerbüro muss es ändern, rückwirkend ! Hast Du sie schon erreicht ?


Sternenschnuppe

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Viele Grüße


Sommermaedchen

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...vielen Dank für die Antworten - das hat mir sehr geholfen! Liebe Grüße vom sommermädchen.


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