Hitomi
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit dem 1.9 wieder Vollzeit (ging coronabedingt durch mein erstes Kind nicht wie geplant am 1.6. da die Kitas nur den eingeschränkten regelbetrieb hatten) und meine Frauenärztin möchte mir aufgrund meiner risiko-Schwangerschaft nun ein Teilzeit BV ausschreiben. Ich habe nun öfter gelesen, dass dadurch keine finanziellen Nachteile auf die Schwangere zukommen. Allerdings wird der Lohn ja im Durchschnitt berechnet der letzten 3 Monate vor Schwangerschaft. Was bei mir ein finanzieller Nachteil wäre. Können sie mir helfen und tips geben? Ich bin nämlich davor, dieses BV nicht anzunehmen, da wir uns das finanziell leider nicht leisten können wenn ich jetzt wieder weniger verdiene. Ich könnte auch an meinem Arbeitsplatz bleiben mit reduzierten Stunden. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, nein, Sie bekommen den Lohn weiter, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
sorry aber ist dir geld wichtiger als die gesundheit deines kindes? kein verständnis. wenn der grund für eine gefährdung da ist dann ist der da. da wäre mir das geld wurscht. im übrigen bekommst du das geld weiter das du ohne bv erhalten würdest. aber alleine der gedanke das nicht anzunehmen weil man von verlusten ausgeht..naja
Port
Du weißt aber schon, dass Elterngeld weniger ist als Dein jetziges Gehalt? Wie willst Du denn damit über die Runden kommen? Ich hoffe, Ihr habt einen guten Plan.
Mitglied inaktiv
Wenn du ein Teilzeit BV erhälst, gehst du zwar weniger std arbeiten, aber es gibt das Vollzeit Gehalt. Die Differenz bekommt dein AG über die Umlage zurück. Für das EG zählt dein voller Lohn. Anders du würdest freiwillig nur noch Teilzeit arbeiten wollen. Dann bekommst du natürlich entsprechend weniger Lohn und später EG. Als EG bekommst du ca 67% vom jetzigen netto. Und massgeblich sind die 12 Monate vor neuen Mutterschutz.
Felica
Teil-BV bedeutet das du zB 8 Std bezahlt bekommst, aber nur 4 Std arbeitest. Bei TZ bekommst du nur die 4 Std bezahlt. Für die Höhe des Einkommens ist das relevant was du auch ohne BV verdienen würdest. Nicht der Schnitt von denn Monaten von vor Schwangerschaft. Dieser Teil bezieht sich auf Schwangere welche nicht nach festen Stunden bezahlt werden sondern nur nach Bedarf eingesetzt werden. Gehaltsänderungen von dauerhafter von Natur fallen nicht darunter. Für das EG wäre TZ statt Teil-BV fatal.
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