Frage: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Mein Sohn kam 28.01.22 zur Welt. Ich fange am 1.4.23 wieder an zu arbeiten, nun hab ich gestern einen positiven test gehabt und würde einen Beschäftigungsverbot bekommen. 1.12.23 ist et, Mutterschutz beginnt im oktober. Wie viel Gehalt würde ich dann im bv bekommen und wie würde das elterngeld berechnet werden? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße

von Sevos am 06.03.2023, 21:57



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Hallo, Sie bekommen in ein Beschäftigungsverbot den normalen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Für das Elterngeld ist das Beschäftigungsverbot ohne Relevanz. Sie erhalten Elterngeld auf der Berechnungsgrundlage der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2023



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Bist du dir sicher mit dem ET? Diese Kinder müssen erst noch gezeugt werden - so um den 10. März herum...

von Andrea6 am 07.03.2023, 00:24



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Rechnerisch kann es zwar nicht passen. Trotzdem eine Antwort auf deine Frage. Relevant sind wieder die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Wobei anders als beim ersten Kind, Monate mit Elterngeld ausgeklammert werden. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch unberücksichtigt lassen. Wie wolltest du ab April denn arbeiten? Danach richtet sich dein Lohn in einem evtl BV. Dein älteres Kind musst du entsprechend betreut haben

von MamaausM2 am 07.03.2023, 06:55



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Die Berechnung ist nur laut meiner App ich hab meinen Frauenarzt Termin erst in 3 Wochen. Ich würde dann vollzeit arbeiten. Ich habe gelesen das die Berechnung vom bv der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist, ist es auch so wenn man die Arbeit nach der elterzeit wieder nachgeht oder nur wenn man einen neuen Job angenommen hat? Liebe Grüße

von Sevos am 07.03.2023, 16:38



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Du bekommst immer den Lohn in einem BV wie vereinbart. Also dann Vollzeit

von MamaausM2 am 07.03.2023, 16:40



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Vielen Dank für die Antworten:)

von Sevos am 08.03.2023, 15:09



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Das heisst also da mein erster noch keine 14 Monate ist würde ich volles elterngeld bekommen, verstehe ich es richtig?

von Sevos am 08.03.2023, 15:16



Antwort auf: Gehalt bei BV nach Elternzeit

Du nimmst dir einen Zettel. Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht gezählt. Monate mit Elterngeld auch nicht. Dazwischen die Monate da zählt dein Lohn, auch aus einem bv Maßgeblich sind immer die 12 Monate vor neuen Mutterschutz.

von MamaausM2 am 08.03.2023, 16:20



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