Sevos
Hallo Frau Bader, Mein Sohn kam 28.01.22 zur Welt. Ich fange am 1.4.23 wieder an zu arbeiten, nun hab ich gestern einen positiven test gehabt und würde einen Beschäftigungsverbot bekommen. 1.12.23 ist et, Mutterschutz beginnt im oktober. Wie viel Gehalt würde ich dann im bv bekommen und wie würde das elterngeld berechnet werden? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen in ein Beschäftigungsverbot den normalen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Für das Elterngeld ist das Beschäftigungsverbot ohne Relevanz. Sie erhalten Elterngeld auf der Berechnungsgrundlage der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB
Andrea6
Bist du dir sicher mit dem ET? Diese Kinder müssen erst noch gezeugt werden - so um den 10. März herum...
MamaausM2
Rechnerisch kann es zwar nicht passen. Trotzdem eine Antwort auf deine Frage. Relevant sind wieder die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Wobei anders als beim ersten Kind, Monate mit Elterngeld ausgeklammert werden. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch unberücksichtigt lassen. Wie wolltest du ab April denn arbeiten? Danach richtet sich dein Lohn in einem evtl BV. Dein älteres Kind musst du entsprechend betreut haben
Sevos
Die Berechnung ist nur laut meiner App ich hab meinen Frauenarzt Termin erst in 3 Wochen. Ich würde dann vollzeit arbeiten. Ich habe gelesen das die Berechnung vom bv der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist, ist es auch so wenn man die Arbeit nach der elterzeit wieder nachgeht oder nur wenn man einen neuen Job angenommen hat? Liebe Grüße
MamaausM2
Du bekommst immer den Lohn in einem BV wie vereinbart. Also dann Vollzeit
Sevos
Vielen Dank für die Antworten:)
Sevos
Das heisst also da mein erster noch keine 14 Monate ist würde ich volles elterngeld bekommen, verstehe ich es richtig?
MamaausM2
Du nimmst dir einen Zettel. Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht gezählt. Monate mit Elterngeld auch nicht. Dazwischen die Monate da zählt dein Lohn, auch aus einem bv Maßgeblich sind immer die 12 Monate vor neuen Mutterschutz.
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