Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehal Beschäftigungsverbot stundenweise

Frage: Gehal Beschäftigungsverbot stundenweise

Lisa Sunshine

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Hallo Frau Bader, Ich bin seit der 7. Woche wegen Übelkeit nicht mehr bei der Arbeit. Jetzt bin ich in der 20. Woche. Die ersten 6 Wochen hatte ich eine ganz normale Krankmeldung. Danach bekam ich dann ein Beschäftigungsverbot vom Arzt sodass ich weiterhin mein volles Gehalt meiner Vollzeitstelle bekam. Jetzt ist die Übelkeit etwas besser geworden und ich möchte mit meinem Arzt abklären ob es möglich ist erst mal zu versuchen 4 Stunden pro Tag zu arbeiten und den Rest über das Beschäftigungsverbot laufen zu lassen. Jetzt meine 2 Fragen: 1. Bekomme ich dann weiterhin mein volles Gehalt? 2. Wenn ich nun innerhalb dieses stundenweisen Beschäftigungsverbotes erkranken sollte wie läuft es dann ab? Bekomm ich eine normale Krankmeldung? Wird das stundenweise Beschäftigungsverbot wieder in ein volles umgewandelt? Wenn ich eine normale Krankmeldung bekomme, wirkt sich das dann negativ auf mein Gehalt aus? Vielen Dank für Ihre Hilfe Grüße Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben wegen der Übelkeit ein BV bekommen? Das ist falsch. Es liegt ja nicht an der Firma, sondern an der Gesundheit. Krankschreibung wäre richtig. Und die wirkt sich nach 6 Wochen aus. Liebe Grüße NB


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