Mariemueller1990
Sehr geehrte Frau Bader, Meine einjährige Elternzeit endet am 15.07.2019. Kann aber zu 99% eine neue viel bessere Teilzeitstelle bekommen. Diese würde am 01.05.2019 beginnen. Wann muss ich denn kündigen bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist bei meinem alten AG? Wäre es in Ordnung wenn ich dann bis zum 01.04.2019 kündige, damit ich am 01.05,2019 dort anfangen kann? Was muss ich sonst noch beachten? Ganz lieben Gruß und DANKE
Hallo, ssinnvoller ist es, die Elternzeit zu verlängern und während der Elternzeit in Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Dann haben Sie die Möglichkeit, zum Ende der Elternzeit zu entscheiden, wo es Ihnen besser gefällt. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sinnvoller ist, sich in den Monaten, in denen man arbeitet, sein Elterngeld als Elterngeldplus auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bekommst du Elterngeld? Wenn ja, bedenke, dass das neue Gehalt auf das Elterngeld angerechnet wird. Es überschneiden sich dann 2,5 Monate (Mai, Juni und der halbe Monat Juli). Was noch zu bedenken wäre? Hast du noch Urlaubsansprüche aus deinem vorigen Arbeitsverhältnis, die dann ausbezahlt werden müssen?
Felica
Sagen wir mal so, ich würde es im Leben nie so machen. Ich würde statt zu kündigen, mir lieber das Ok vom AG holen das du in der EZ woanders arbeiten darfst. Das es massive Einkommensverluste beim EG gibt wenn du vor dem 15.07.2019 überhaupt wieder arbeitest weißt du ja sicherlich. Den der EG Kasse musst du jedes Einkommen das du vor diesem tag erwirtschaftest mitteilen und das wird dann beim EG zu entsprechenden Kürzungen führen. Da wäre es evtl sinnvoller die restlichen EG-Monate in EG Plus zu wandelnd, da sind die Einkommensgrenzen höher wie beim Basis-EG. Endgültig kündigen würde ich beim alten AG erst dann wenn wirklich sicher ist, das du beim neuen bleibst. Im Idealfall nach der Probezeit, geht aber bei dir schlecht weil ja nur 2,5 Monate bis zum EZ-Ende. Und Anspruch auf Verlängerung hast du nicht da du weniger wie 2 Jahre gemeldet hattest. Kündigen zum EZ-Ende, also zum 15.07.19 müsstest du 3 Monate vorher, zu jedem anderen Datum davor oder danach mit deinen vertraglichen Kündigungsfristen. Ach ja, sollte die TZ-Stelle mehr wie 30 Std betragen, endet dein Anspruch auf EG. Deine EZ endet mit Vertragsende. Der neue AG ist nicht verpflichtet die EZ die du bei deinem jetzigen AG eingereicht hast zu übernehmen. Heißt du verlierst den Kündigungsschutz.
Mariemueller1990
Danke für die ausführliche Antwort. Ich weiß dass ich dann das Geld „verschenke“. Aber ich sehe es als Investition für die Zukunft. Der neue AG zahlt wesentlich mehr Stundenlohn (andere Branche), bietet Weihnachts und Urlaubsgeld, tolle Arbeitszeiten und einen unbefristeten Vertrag. Also ich würde gerne kündigen und auf das restliche Elterngeld verzichten, Hauptsache ich bekomme meinen Traumjob!!! Ich denke mein alter AG wäre sehr enttäuscht wenn ich kündigen möchte. Meine Frage ist halt, falle ich schon unter diese 3-Monatskündigung? Ein Jahr Elternzeit (bekomme es monatlich ausbezahlt) Ende der Elternzeit: 15.07.19 Neue Stelle soll beginnen: 01.05.19 Normale Kündigungsfrist: 4 Wochen Wann muss ich also kündigen (und somit auch das Elterngeld kündigen) um zum 01.05.19 die neue Stelle Anfangen zu können? Oder ist das rechtlich/gesetzlich nicht mehr möglich? Mein neuer AG kennt sich damit leider nicht aus. Lieben Gruß
Mariemueller1990
Es ist eine Teilzeitstelle von 10-20std pro Woche. Es ist mein absoluter Traumjob!
Mitglied inaktiv
Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft. Zum Ende der Elternzeit ist eine Frist von 3 Monaten einzuhalten.
Mariemueller1990
Aber ab wann gelten die 3 Monate? Wenn ich die Kündigung betrachte, also Kündigungabgabe vor 01.04.19 ist es ja 3,5 Monate vor Ende der Elternzeit, dann würden theoretisch 4 Wochen Kündigungsfrist korrekt sein. Oder gilt der Tag für den man kündigen möchte also zum 01.05.19 das sind nur 2,5 Monate vor Ende der Elternzeit. Da würde ich in die 3-Monatsfrist fallen und müsste für den 01.05.19 am 31.01.2019 gekündigt haben (was natürlich schon vorbei ist) Bekomme einfach keine konkrete Antwort auf die Frage :(
Mitglied inaktiv
Aus meiner Sicht kannst du bis 30.03. zum 30.04. kündigen und dann am 01.05. die neue Arbeit anfangen. Du kannst aber auch etwas früher kündigen, dann hat dein AG mehr Zeit zu Planen. Da du nicht zum Ende der Elternzeit kündigst, sondern während der EZ, gilt m.E. die 4 wöchige Frist.
Felica
Noch einmal, weil ich es schon in meiner ersten Antwort schrieb: Kündigst du zum 15.07.19 - ! als genau zu diesem Datum !, dann 3 Monate. Kündigst Du zu jedem beliebigen anderen Datum, dann das was in deinem Vertrag steht. Keiner von uns weiß ob bei dir im Vertrag 4 Wochen steht. Einige AG haben andere Kündigungsfristen. Wenn 4 Wochen da steht, dann langt es wenn du die Kündigung am 1.04 deinem AG überreichst zum 30.04 und kannst dann ab dem 01.05.19 bei deinem neuen AG anfangen. EG endet bei dir dann zum 15.4 wenn du zum 1.05 anfängst bzw ab diesen Zeitpunkt wird das Einkommen angerechnet. Nicht erst ab dem 1.05. Deshalb noch einmal mein Rat an dich, wandel alles Basis-EG was bei dir noch ab dem 14.04 offen ist, in EG Plus. Jedenfalls dann wenn du planst weniger wie 30 Std die Woche zu arbeiten. Damit kannst du den Verlust etwas minimieren. Musst du aber zügig machen, weil manche Kassen 6-8 Wochen Vorlauf benötigen. Du musst ja nicht noch mehr Geld verschenken wie unbedingt nötig ist.
Sternenschnuppe
Bitte Deinen AG um Verlängerung der Elternzeit auf drei Jahre und Erlaubnis woanders Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten. Kinderbetreuung, kürzerer Arbeitsweg,.... irgendwas. Stimmt er zu, dann hast Du Job A als Sicherheit in der Hinterhand und kannst dann immernoch kündigen zum Ende der Elternzeit dann später. Stimmt er nicht zu, kannst Du immernoch kündigen. Das Elterngekd kannst Du so oder so in Plus umwandeln, dann wird nicht alles weg sein, und Du arbeitest ja weit weniger als 30 Stunden die Woche, passt also. So manch Traumjob wurde zum Albtraum, was ich Dir nicht wünsche, aber mit Familie und Kind sollte man zumindest versuchen sich ein Huntertürchen auf zu halten.
Mitglied inaktiv
Der AG muss einer Verlängerung der EZ nicht zustimmen, da nur 1 Jahr beantragt...
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