Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburtsbeihilfe vom Arbeitgeber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburtsbeihilfe vom Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader ! Heute hat mich ne Freundin angerufen und gefragt, ob ich bei meinem Chef schon die Geburtsbeihilfe beantragt hätte. Ich meinte nur zu ihr, davon hätte ich ja noch was gehört. Und es ist meine 3. Ssw bei dem selben Chef. Sie hat mir einen Text gemailt, stimmt das, gibt es das wirklich vom AG ??? *********************** Geburtsbeihilfe Zur Geburt eines Kindes kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Beihilfe zahlen. Die Zuwendung kann in Geld oder in Geldeswert (Sachwerten) gezahlt werden. Steht der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern in einem Anstellungsverhältnis, kann er den Freibetrag mehrfach beziehen. Die Geburtsbeihilfe beträgt 358 € je Kind. Eine Zuwendung des Arbeitgebers in Höhe dieses Betrages unterliegt nicht der Lohnsteuer. Die Geburtsbeihilfe steht jedem Elternteil zu. ( heißt das, ich kann das bei meinem AG beantragen und mein Mann bei seinem AG --> arbeiten nicht im selben Betrieb! ) Dies gilt auch, wenn beide Eltern bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt sind. **************************** Sie meinte dann noch, das wäre ja eine freiwillige Zahlung des AG, da ist es mir klar geworden, warum der Chef davon auch nichts erwähnt hat. Schönen Dank schonmal für ihre Antwort und schönes wochenende lg Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag kann, muss aber nicht. Wenn er uahlen will, wird er das tun. Beantragen kann man da nichts. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich mische mich mal ein. Wie Du schon schreibt dein Arbeitgeber zahlt freiwillig, wenn er will. Du brauchst nichts beantragen. Es ist einfach eine freiwillige Leistung "Als Geburtsgeschenk".Es ist keine Pflicht. Viele Grüße Tina


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