Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt im europäischen Ausland - Kostenübernahme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburt im europäischen Ausland - Kostenübernahme

Bobby_Car

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Liebe Frau Bader, ich möchte mein 2. Kind in meiner Heimat Zypern (gr. Teil) auf die Welt bringen und möchte mich erkundigen ob die Kosten von meiner hiesigen Krankenkasse übernommen werden. Ich habe sowohl die deutsche als auch die zyprische Staatsangehörigkeit (falls dies von Bedeutung sein soll) und bin gesetzlich versichert. Muss ich mein Vorhaben bei der Krankenkasse anmelden? Und gibt es noch etwas worauf ich unbedingt achten muss z.B. wegen Mutterschutz, Elterngeld, etc.? Vielen Dank im Voraus! Herzliche Wintergrüße Amelie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde mit der Krankenkasse regeln, inwieweit Geburten im Ausland abgesichert sind. Zusätzlich würde ich auf jeden Fall Informationen über private Auslands –Krankenversicherungen einholen, insbesondere bezüglich der Frage der Geburt. Mit der zweiten Staatsangehörigkeit das nach meinem Erachten nichts zu tun. Liebe Grüße, NB


Pamo

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Deine doppelte Staatsangehörigkeit spielt bei der Kostenfrage an die KK keine Rolle, in Deutschland wirst du nur als Deutsche behandelt. Du musst das direkt bei der Krankenkasse anfragen, ob sie die medizinischen Kosten einer Geburt im Ausland abdecken. Das wird von verschiedenen Kassen unterschiedlich gehandhabt. Oftmals ist es so, dass du selber in Vorkasse trittst und hinterher Erstattungen bis zur genehmigten Maximalhöhe erhältst. Anfragen! Dabei wird sicher die Frage gestellt werden, ob du nur auf Urlaub in Zypern sein wirst oder ob du deinen Wohnsitz dorthin verlegst.


Bobby_Car

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Hallo Pamo, vielen Dank für die Antwort! Urlaub würde ich das nicht nennen, mein Bruder heiratetausgerechnet wenn ich in der 38 SSW sein werde und so kurz vor der Geburt wird mich keine Fluggesellschaft mehr wieder zurück nach Deutschland fliegen. Ich frage dann einfach bei der KK nach, ich dachte nur es gäbe eine pauschalisierbare Aussage für solche Fälle. LG Amelie


Pamo

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Ich geh mal davon aus, dass du den Hinflug schon geklärt hast? Manche Fluggesellschaften stellen sich bei Schwangerschaft grundsätzlich blöd an. Ich würde immer auf Übergewicht hinweisen und keine Schwangerschaftsdiskussion führen. ;)


Bobby_Car

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Da ich an einer Uni als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig bin und ich im Sommer keine Lehrveranstaltungen geben muss, kann ich noch "rechtzeitig" nach Zypern fliegen bevor überhaupt die ganzen Regelungen und Fristen in Kraft treten würden. Arbeiten kann ich im Sommer dann auch von dort bis die MuSchutz anfängt. Nur mit dem Rückflug haut es dann nicht mehr so hin. Das hat damals mit dem 1. Kind übrigens gut geklappt, ich war in der 21. SSW als wir auf der Insel geheiratet haben und in der 23. als wir zurückgeflogen sind- damals bereits mit riesigem Bauch :o) Glücklicherweise wollte keiner eine Bescheinigung o.ä. haben.


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