Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ganztagsplatz Kita bei Schichtarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ganztagsplatz Kita bei Schichtarbeit

Jaeyjaey90

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Hallo Frau Bader, ich bin echt verzweifelt ich arbeite in einem Schichtbetrieb und mein Partner Vollzeit. Jetzt habe ich meinen Sohn in allen Kitas unseres Wohnortes für einen Ganztagsplatz angemeldet und von allen eine Absage erhalten ausser von einem Kindergarten da könnten wir einen Teilzeitplatz haben der mir aber nichts bringt weil ich ja Schicht arbeiten muss und noch dazu 1h pendelzeit habe am Tag. Jetzt möchte mir das Jugendamt die Tageseltern nicht bezahlen weil ich den Teilzeitplatz abgelehnt habe. Ist das rechtens? Kann ich dagegen vorgehen? Mein Sohn wird am 28.11 2 Jahre brauche die Betreuung ab Januar 2019. Viele Grüße jennifer W.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ein Anspruch in dem Umfang, wie Sie den Platz benötigen. Haben Sie denn dem Jugendamt Ihren benötigten Umfang mitgeteilt? Passt der Teilzeitplatz dazu? Oder haben Sie es ohne Begründung abgelehnt? Diese Fragen sind entscheidend dafür, um beurteilen zu können, ob es noch einen Anspruch gibt. Liebe Grüße NB


cube

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Ja, das kann sein. Wenn es wirklich keinen Vollzeitplatz gibt und die Stadt dir daher erst mal zumindest einen TZ.Platz anbietet, du diesen ausschlägst, bist du selbst verantwortlich. Die Stadt hat ja dann angeboten, was sie kann. Du solltest noch mal mit der Stadt sprechen, dass du eben zwingend einen Ganztagsplatz benötigst.


Bianca197

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Hallo Jaeyjaey90, in welchem Bundesland wohnst du? Wie sind deine Schichtzeiten und wie sind die Arbeitszeiten deines Mannes? Musstest du bei der Anmeldung Angaben darüber machen bzw. hast du welche gemacht? Hier im Forum gab es bereits mehrfach die Aussage, dass die Betreuungszeiten sich nach dem Bedarf orientieren müssten. Wir wohnen in Niedersachsen. Bei uns war damals die Aussage vom Jugendamt, dass Eltern, die Vollzeit arbeiten, aber nur einen Teilzeitplatz in einer Kita bekommen, für die restliche, verbleibende Zeit sich eine Tagesmutter/Tagesvater suchen können und kostentechnisch dann nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen Eltern, die ihr Kind ausschließlich von einer Tagesmutter/Tagesvater betreuen lassen. Voraussetzung ist, dass die Tagesmutter/Tagesvater mit dem Jugendamt zusammenarbeitet. Liebe Grüße Bianca


cube

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Richtig - für die restliche verbleibende Zeit nach dem halben tag in der Kita. Aber wenn der TZ-Platz komplett abgelehnt wird, ist die Stadt idR raus. Sie muss dann eben nicht für eine Ganztags-Tagesmutter zahlen, ohne das der angebotene Platz überhaupt angenommen wurde.


Bianca197

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Hallo Cube, dass setzt aber mines Erachtens voraus, dass die Eltern entsprrechend informiert werden, dass sie zusätzlich zum Halbtagesplatz eine Tagesmutter/Tagesvater nehmen können. Meistens ist nämlich nur das Modell "Entweder oder" bekannt. In manchen Bundesländern darf man sich auch nur für ein Modell bewerben. Also Kita oder Tagesmutter/Tagesvater. Erst wenn man da eine Absage hat, darf man sich für das andere Modell bewerben. Ging z.B. Bekannten in Bremen so. Fraglich ist ja auch, ob überhaupt nach dem benötigten Betreuungszeitrahmen gefragt wurde in den Anmeldeformularen? Wenn ja, wäre nämlich die Frage, warum nur ein Halbtagesplatz angeboten wurde, obwohl ein Vollzeitplatz benötigt wird, scheinbar ohne Hinweis auf ergänzende Betreuungsmöglichkeit durch Tagesmutter/Tagesvater? Wenn dieser Hinweis erfolgt wäre, hätte die Fragestellerin sicher den angebotenen Platz nicht einfach ohne Gespräch mit dem Jugendamt angelehnt? Liebe Grüße Bianca


cube

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Das Problem ist, das sie den TZ-Platz bereits abgelehnt hat, ohne darauf hinzuweisen - bei der Stadt - dass der Platz nicht ausreichen die Arbeitszeiten abdeckt. Sie hätte mit der Zusage bei der Stadt anrufen müssen, um das zu klären. So sieht die Stadt nur, das der Platz abgelehnt wurde und nun aber eine privat gesuchte Tagesmutter bezahlt werden soll. Klar sagen die da, das sie nicht dafür zuständig sind, Sonderwünsche zu bezahlen. Ohne das die Stadt vom Problem wusste, konnte sie ja gar nichts anderes anbieten oder Lösungsvorschläge machen.


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