carmen.1978
Guten Abend! Ich habe noch bis März 2013 Elternzeit, war dann 2 Jahre Zuhause. Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher ET Mitte Dezember. Im Dezember bekomme ich das letzte Elterngeld, da ich es auf 24 Monate strecken ließ. Nun droht mir eine fristlose Kündigung durch eine riesen Dummheit von mir. Wie verhält sich das dann mit der neuen Elternzeit bzw. dem Elterngeld? Ich wollte auch 2 Jahre nehmen.. Das neue Elterngeld wäre ja auf der Grundlage vom letzten Gehalt errechnet werden da meine Kleine vor der Geburt des zweiten Kindes ja noch keine 2 Jahre alt ist. Habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf die Berechnung über das letzte Gehalt auch wenn ich gekündigt worden bin oder bekomme ich dann nur noch den Mindestsatz? Vielen Dank!
Hallo, einer fristlosen Kündigung muss das Gewerbeaufsichtsamt die Zulässigkeit prüfen. Wenn ein Grund gegeben ist, wird das Gewerbeaufsichtsamt zustimmen. Wenn ihr Vertrag beendet ist, können Sie keine Elternzeit nehmen. Dies geht nur, wenn man einen Arbeitgeber hat. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo eigentlich kann man in der Ss nicht gekündigt werden,du bist doch in ez wie kann man dann eine Dummheit machen oder arbeitest du in der ez???
carmen.1978
Ich habe während der EZ stundenweise ausgeholfen..
SumSum076
Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Monate, in denen man Mutterschaftsgeld bekommen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Gleiches gilt für Monate, in denen man Elterngeld bezogen hat. Elterngeld bezieht man nur bis zum ersten Geburtstag, auch wenn man es splitten lässt (bei Alleinerziehende bis zum 14. Lebensmonat). Also müssten das bei dir die Monate sein: Okt bis Apr 2012 (=7 Monate) und 5 weitere von vor der ersten Geburt. Das alles zusammen wird durch 12 geteilt und davon gibts dann ca 65%. Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus. Das Ganze hat mit einer Kündigung nix zu tun. Gruß Sabine
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