Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist für Antrag auf Elternzeit bei Geburt vor 2015

Frage: Frist für Antrag auf Elternzeit bei Geburt vor 2015

cebac

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Sehr geehrte Frau Bader, aktuell beträgt nach meinem Kenntnisstand die Frist für einen Antrag auf Elternzeit zwischen dem vollendeten 3. und 8. Lebensjahr 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Gilt diese Frist auch für Geburten vor dem 30.06.2015 - meine Jungs sind in 2011 geboren - oder sind es in diesem Fall weiterhin nur 7 Wochen? Mit freundlichen Grüßen cebac


cebac

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Sehr geehrter Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Entschuldigen Sie, wenn ich diese nochmal aufgreife, aber die Angelegenheit ist aufgrund des damit verbundenen Kündigungsschutzes sehr wichtig für mich. Ich habe auf www.buzer.de die jew. gültigen Fassungen des § 16 BEEG vor und nach dem 01.01.2015 verglichen. Soweit ich sehen kann, gab es die Frist von 13 Wochen in der alten Fassung nicht. Gleichzeitig gibt es im BEEG den "§ 27 Übergangsvorschrift", in der steht, daß "für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen ... Kinder ... die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden" sind. Diese Übergangsvorschrift bezieht sich u.a. auf den § 16, in dem in der aktuellen Fassung die 13 Wochen als Frist erstmalig definiert wurden. Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, daß auch in meinem Fall die Frist von 13 Wochen gilt? Vielen Dank vorab und entschuldigen Sie bitte die Umstände. Mit freundlichen Grüßen cebac


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