Hallo Frau Bader! Ich habe nach der Mutterschutzfrist zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich arbeite jetzt seit 9 Monaten in Teilzeit beim alten Arbeitgeber. Jetzt möchte ich das dritte Jahr beantragen. Es soll an das zweite Jahr anschließen und ich möchte weiterhin in Teilzeit arbeiten. Muss ich das dritte Jahr 8 Wochen vor dem 3. Geburtstag meines Sohnes beantragen? Diese Frist habe ich verpaßt, das ich nicht berücksichtig habe, dass die Mutterschutzfrist Teil des 1. Jahres ist, bzw. dass das 3. Jahr mit Geburtstag des Kindes endet (und nicht 3 Jahre nach Ende der Mutterschutzfrist). Ich hoffe, Sie können mir folgen! Was kann mir der AG "antun", wenn ich mich an die Frist nicht halte? Da man das 3. Jahr ja auch aufschieben kann, könnte ich eine Zeitlang wieder Vollzeit arbeiten, bis das 3. Jahr anfängt (8 Wochen nach Antrag) und dann wieder zu Teilzeit wechseln? Wieviel Kulanz bräuchte ich auf AG-Seite oder wäre das mein Recht? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße lisha