Biene321984
Hallo, Ich habe am 03.08.2013 meinen Sohn zur Welt gebracht. Jetzt hätte ich meiner Chefin am 10.08. den Antrag auf Elternzeit geben müssen. Aber erstens war das ein Samstag und zweitens ist sie noch im Urlaub. Reicht das noch aus wenn ich ihr den Antrag gebe wenn sie aus dem Urlaub wieder da ist oder hätte ich ihn trotzdem schon abschicken müssen? Danke für die Antwort
Hallo, hätten Sie abschicken müssen,im schlimmsten Fall müssen Sie die versäumte Zeit arbeiten Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Der Eingang zählt. Sowas immer als Einschreiben. Ist die Personalstelle denn nicht besetzt ? Wenn sie sehr kulant ist geht es so durch. Ansonsten die Woche mit Urlaub überbrücken oder eine Woche arbeiten.
SumSum076
Was ist denn das für eine Ausrede? "Aber erstens war das ein Samstag" Die Frist lautet spätestens 7 Wochen vor Beginn. Dann hätte die Anmeldung eben schon Freitag beim AG sein müssen! Wenn dein AG nicht mitspielt und keine kürzere Frist hinnehmen will, dann musst du zwischen Mutterschutzende und Elternzeitbeginn arbeiten! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Mhh, zwischen den 10ten udn den 17ten liegen aber nochmals 7 Tage - d.h. er ist jetzt nicht nur 1-2 Tage zu spät dran, sondern mind. schon 1,5 Wochen.
Sternenschnuppe
Wäre die einzige Möglichkeit um noch Tage zu gewinnen. Die zu frühen Tage werden ja hinten an den Mutterschutz drangehängt. Müsste die Frist dann ja verlängern eigentlich.
Biene321984
Ja, mein Sohn kam 4Tage zu früh. Ich arbeite in einer Praxis daher das mit dem Samstag... Meine Chefin ist vom 03.08. bis 21.08. im Urlaub. Und ich wollte ihr den Antrag persönlich geben...
Sternenschnuppe
Wenn die Praxis jetzt nicht besetzt ist würde ich das heute noch da in den Briefkasten werfen. Ohne Datum.
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