Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frist Antrag Elternzeit - Kind 2 Wochen zu früh geboren

Mona72

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Hallo, mein errechneter Geburtstermin war der 26.04.14. Jetzt ist unser Baby bereits am 13.04.14 geboren worden. Ist es richtig, dass sich der Mutterschutz nach der Geburt jetzt entsprechend wieder so verlängert, dass ich gesamt auf 14 Wochen komme? Und es heißt doch, dass der Antrag auf Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist beim AG eingehen muß. Dann hätte ich jetzt doch noch bis insgesamt eine Woche nach dem 26.04.14 Zeit den Antrag fristgerecht abzugeben, um direkt nach Beendigung des Mutterschutzes in Elternzeit zu gehen, oder? (Ich versuche es natürlich früher zu schaffen, war nur vorher länger mit einer Schwangerschaftsvergiftung und dann noch mit Kaiserschnitt-OP im Krankenhaus, so dass ich mich nun schnell nochmal orientieren muß wieviel Zeit ich mir und dem Baby als Elternzeit gebe). MfG Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Zeit wird drangehängt, Sie haben auf jeden Fall 14 Wochen. Frist für den Antrag sind 7 Wo vor Beginn. nach dem aktuellen Mutterschutz Liebe Grüße NB


SumSum076

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Korrekt, die Tage, die das Kind zu früh kam, werden an den nachgeburtlichen Mutterschutz ran gehängt. Es bleibt bei 14 Wochen Mutterschutz. Und jepp, die Frist bedeutet 7 Wochen vor Mutterschutzende. Also innerhalb 1 Woche nach dem 26.04. Mit der Elternzeit...meldest du weniger als 2 Jahre an, hast du kein Recht zur Verlängerung (hängt dann am guten Willen des AG). Möchtest du Teilzeit in Elternzeit machen, empfiehlt es sich das gleich bei der Anmeldung mitzuteilen. Gruß Sabine


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