Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiwillige Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist? (Mini-Job)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freiwillige Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist? (Mini-Job)

lbp80

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Hallo Frau Bader! 1) Dürfen/können Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist ihren Lohn freiwillig fortzahlen? Zum Problem: Ich bin geringfügig beschäftigt und seit dieser Woche in Mutterschutz. Da ich familienversichert bin, habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern lediglich auf das sog. "vermindertes Mutterschaftsgeld" vom Bundesversicherungsamt (einmalig 210 EUR). Mein Nettogehalt beträgt 384,40 EUR (Brutto 400, ein kleiner Anteil geht jedoch in die Rentenversicherung). Da ich somit unter der vorausgesetzten Grenze von 390 EUR monatlich verdiene, bekomme ich anscheinend auch keinen Zuschuss vom Arbeitgeber, so dass ich während meiner Mutterschutzfrist finanziell richtig schlecht stehe. (Die Steuerberaterin der Firma sagt, mir würden während der Mutterschutzfrist nur 18 Cent täglich zustehen). Mein Arbeitgeber ist sehr kooperativ und ich könnte mir vorstellen, dass er mit einer freiwilligen Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist einverstanden wäre. Das würde mir finanziell auf jeden Fall mehr bringen als das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. 2) Habe ich denn Anspruch auf irgendeine andere finanzielle Leistung während dieser Zeit? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem Minijob zahlen Sie ja nicht in die KK ein, deshalb gibt es gesetzlich nur den Minimalbetrag. Es bleibt dann der Unterhalt des zukünftigen Vaters und im schlimmsten Fall staatliche Hilfe. Warum sollte der Ag Ihnen weiter Lohn zahlen? Wenn, dann doch nur als Arbeitgeberdarlehen Lieeb Grüsse, NB


lbp80

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Liebe Frau Bader, danke für die Antwort. Ich habe allerdings noch zwei Zweifel: 1) Wie steht es denn mit der Tatsache, dass die 8 Wochen nach der Entbindung ein "absolutes Beschäftigungsverbot" darstellen? Bei einem Beschäftigungsverbot während der SS muss der AG den vollen Lohn ja fortzahlen. Könnte man das nicht als ähnliche Situation betrachten? (zumindest als Argument für eine freiwillige Lohnfortzahlung) 2) Wenn ich bis zur Entbindung arbeite und Lohn bekomme, kann mir das Bundesversicherungsamt das Mutterschaftsgeld (210 EUR) für die 8 Wochen nach Entbindung verweigern? Vielen Dank und beste Grüße


Mitglied inaktiv

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Vor der Geburt darfst du doch arbeiten - wenn du willst. Oder Du nimmst Mutterschaftsurlaub, dann bekommst du die Einmalzahlung (da Minijobber) Nach der Geburt besteht Beschäftigungsverbot. Dafür bekommst du dann anstelle des Mutterschaftsgeldes Elterngeld, und da auch den Mindestsatz von 300 € plus dem was es für den 400 € Job gibt (ist dann ja IMO etwas mehr als der reine Mindestsatz). Die 210 € Einmalzahlung werden meines Wissens nach nicht einmal angerechnet. Mütter welche gesetzlich versichert sind, die bekommen nach der Geburt kein Elterngeld, dafür Mutterschaftsgeld. Bei denen werden die beiden Monate aber beim Elterngeld abgezogen.


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