Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines Sohnes 2016 war ich freiwillig gesetzlich krankenversichert, und musste entsprechend noch einen Krankenkassenbeitrag von meinem Elterngeld bezahlen. Nach einem Jahr Basiselterngeldbezug habe ich ein weiteres Jahr Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, wodurch ich unter die Bemessungsgrenze gefallen bin und entsprechend pflichtversichert war. Seit diesem Monat ist meine Elternzeit nun zu Ende, und ich arbeite wieder in Vollzeit. Erwarte aber im Juni unser zweites Kind. Meine Frage ist nun: bin ich jetzt schon wieder freiwillig gesetzlich versichert, oder muss ich dafür erst einmal ein Jahr über der Bemessungsgrenze gewesen sein? Denn danach richtet sich ja dann, ob ich wieder einen Krankenkassenbeitrag von einem diesmal geringeren Elterngeld (wegen der Teilzeit) bezahlen muss, was ich dann doch als ungerecht empfinden würde, da ich die Bemessungsgrenze dieses Jahr nicht erreichen werde. Vielen Dank für Ihre Beratung! Mit freundlichen Grüßen Neko82
Hallo, können Sie die TZ in EZ nicht verlängern bzw neu beantragen bei K2? Denn die TZ wird auf die EZ befristet sein und enden. Dann tritt der VZ-Vertrag wieder in Kraft Liebe Grüße NB
basis
Ob du wieder aus der Pflichtversicherung gfallen bist, muss dir dein AG normalerweise mitteilen, da ein Änderungsmeldung an die KK geht. Falls Du in die freiwillige fällst, rede doch mal mit deinem AG. Je nachdem. wie gut ihr steht, macht er ja vielleicht bei einer zeitlich befristeten Stundenreduzierung auch ohne EZ mit. Das würde zwar dein jetziges Einkommen verringern, aber du sparst dir das Jahr Krankenversicherung. Ich habe bei meinem zweiten genau ausgerechnet wie viel weniger und ab wann ich arbeiten muss um im gesamten Jahresbrutto unter die Beitragsbemessungsgrenze zu fallen. Und dann für das Jahr der Geburt eine befristete Stundenreduzierung vereinbart. Stunden und Beginn gut getimed sind die Verluste gering und EG auch nicht viel geringer. Da dort auch mehrere Monate drinnen sind, in denen man nicht arbeitet, ist das ggf gar nicht so viel. Dadurch ist zwar kurzzeitig Einkommen und Mutterschutzgeld etwas geringer gewesen, aber gegenüber einem Jahr Krankenkasse (zumal mein Mann so in seiner EZ auch keinen Beitrag zahlen musste) hat es sich allemal gelohnt. Also rechne das mal durch. In die Pflichtversicherung fällst du ggf sofort zurück, wenn dein vertraglich vereinbartes Jahresgehalt unterhalb der BBG liegt.
Felica
Du hast ja die TZ novch nicht komplett ausgeschöpft. da würde ich dann auch rechnen ob nicht doch lieber TZ und EZ verlängern. Für das EG dürfte das wenig ausmachen wenn ET im Juni, da du dann ja schon im April, spätestens im Mai wieder im Mutterschutz bist.
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