Hamazie
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte die Möglichkeit während der Elternzeit -unabhängig von meiner bisherigen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - ein paar Stunden unregelmäßig auf Rechnung freiberuflich tätig zu sein. Meine Frage ist nun, wie ich diese Tätigkeit angeben muß. Das Elterngeld berechnet sich ja nach meinem Nettoeinkommen aus meiner Angestelltentätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit kann ich gar keine Angaben über das Einkommen machen, weil noch nicht bekannt ist, wieviel Stunden auf Rechnung anfallen würden. Nachdem diese Tätigkeit ja unter normalen Umständen (ohne Elternzeit) ein Zuverdienst zum normalen Lohn wäre, möchte ich natürlich nicht, dass dieser mir von meinem normalen Einkommen und somit vom Elterngeld abgezogen wird. Wie gehe ich hier am besten vor? Vielen Dank im voraus für Ihre Anwort H.
Hallo, selbstverständlich müssen Sie das angeben. Es wird dann vorläufig, später endgültig berechnet Liebe Grüße NB
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