Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gelten die Mutterschutzfristen (vor allem die nach der Entbindung) eigentlich auch für Freiberufler oder kann ich, wenn ich freiberuflich tätig bin, auch schon früher als 8 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten? Danke für die Antwort Elke
Liebe Elke, das MuschG gilt nur für AN, nicht für Freiberufler. Sie können also arbieten, wann Sie mögen. Gruß, NB
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