Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiberuflich & Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freiberuflich & Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, gelten die Mutterschutzfristen (vor allem die nach der Entbindung) eigentlich auch für Freiberufler oder kann ich, wenn ich freiberuflich tätig bin, auch schon früher als 8 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten? Danke für die Antwort Elke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Elke, das MuschG gilt nur für AN, nicht für Freiberufler. Sie können also arbieten, wann Sie mögen. Gruß, NB


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