Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiberufler Elterngeld 2.Kind

Frage: Freiberufler Elterngeld 2.Kind

Juhumum

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Hallo, Ich habe leider noch nicht wirklich verstanden, wie sich bei freiberuflichen Menschen, wie mir zum Beispiel, das Elterngeld für das 2. Kind berechnen lässt. Also, was als Bemessungsgrundlage genommen wird. Mein 1. Kind ist im Juni 2015 geboren. Blöd gefragt, : wann müsste ich jetzt spätestens wieder schwanger werden, damit ich nicht neu berechnen lassen muss? Das wäre nämlich bei den geringen Einnahmen nach Wiedereinstieg dann wirklich existenziell sehr schwierig! Was würde sich ggf noch ändern, wenn man sich arbeitslos meldet? Ich habe eine Arbeitslosen Versicherung für Selbständige (wird im Prinzip gehandhabt, wie bei Angestellten) und muss tatsächlich überlegen, ob es sich ggf mehr lohnt, diese in Anspruch zu nehmen, statt zu arbeiten, damit wir wenigstens das das gleiche Elterngeld bekommen, wie bei unserem 1. Kind. Danke für die Hilfe!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr ohne EG genommen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Arbeitslosengeld zählt mit 0€ fürs Elterngeld. Bei Dir wurde das Geschäftsjahr 2014 genommen , oder ? 2015 lief dann Elterngeld. Daher wird das auch wieder ersetzt durch 2014. 2016 auch noch viel Elterngeld also wieder 2014, weil Du die Ausklammerung beantragen kannst. Theoretisch müsste also bis Ende 2017 das nächste Kind da sein und es wäre immernoch 2014 als Grundlage. So habe ich es gelernt hier.


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