Bobby_Car
Liebe Fau Bader, ich bin seit einigen Jahren wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni (halbe Stelle) und habe seit Anfang des Jahres eine eigene Sprachschule/ Übersetzungsbüro. Unser 2. Kind kommt Ende November d.h. ich habe bis dahin gut 10 Monate freiberuflicher Tätigkeit hinter mir. Wie wird in solchen Fällen das Elterngeld berechnet? Werden die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit mit einberechnet und wie kann ich diese Nachweisen wenn ich noch keine Steuererklärung als Freuberufler abgegeben habe? Und dann hätte ich noch eine weitere Frage: Stimmt es, dass bei wissenschaftlichern Mitarbeitern, die einen befristeten Vertrag haben (so auch ich) der Vertrag sich um die Zeit der Elternzeit verlängert? (Mit anderen Worten der Vertrag läuft nicht während der Elternzeit weiter und die restlichen Monate bis Vertragsende werden nach der Elternzeit ganz normal abgearbeitet.) Mein Chef hat mal sowas erwähnt, er war jedoch auch nicht ganz sicher ob das stimmt. Vielen Dank im Voraus! Sonnige Grüße Amelie
Hallo, 1. Ja, das wird dann vorläufig gemacht (anhand des steuerlichen Gewinnberechnug) und nach Vorlage der Steuerbescheide endgültig festgelegt. 2. Das kommt auf den Vertrag/ die Gesetze an. Bei meiner Freundin hier in Rh-Pf. war das so (das ist ja öff. Dienst) Liebe Grüsse, NB
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