Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nochmal eine Nachfrage. Habe ich es richtig verstanden, dass für den Bezug von Elterngeld keine Elternzeit nötig ist? Die betreffende Person arbeitet bis ende 2018 in Anstellung und ab 1.1.19 als Honorarkraft. Kein bezug von alg1 oder 2. Die Honorartaetigkeit bleibt unter 30 Stunden. Die Person erhält eh nur den Mindestsatz. Diesen kann die Person also beziehen trotz Ausübung der Honorartaetigkeit und ihne dass irgendwer Elternzeit bescheinigt? Danke :)
la-floe
hi, bei meinem letzten Kind lief mein AV während der EZ aus. D.h., ich hatte zwar keinen EZ mehr (kein AG=keine EZ), habe aber dennoch EG bezogen. Die Antwort ist also: ja, das kann diese Person so machen. floe
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