Freiberufler (KSK): Ist im Mutterschutz Arbeit oder Gewinn verboten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freiberufler (KSK): Ist im Mutterschutz Arbeit oder Gewinn verboten?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, meine Frage ist nicht zu kompliziert formuliert. Ich bin selbst Freiberuflerin, die in der KSK versichert ist. Da ich bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung über Krankentagegeld habe, habe ich dadurch das Recht Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt zu beantragen. Nun habe ich aber laufende Projekte in diesen 14 Wochen, die ich nicht einfach absagen kann. Darf ich diese bearbeiten und dann einfach zB zwei Monate später die Rechnung stellen, so dass die Einnahme außerhalb des Mutterschutzes eingeht? Oder geht es wirklich darum, dass Arbeit an sich verboten ist (nach der Geburt)? Da ich freiberuflich ohne AG tätig bin, durch die Versicherung in der KSK aber ja doch irgendwie Angestelltenähnlich gelte, ist das eine Grauzone, in der ich einfach nicht durchblicke. Oder hängt es einfach nur davon ab, ob ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld stelle? Wenn ich dieses bekomme, geht es dann auch darum, dass ich keine Gewinne erwirtschaften darf oder dass ich nicht arbeiten/an Projekten teilnehmen darf? Ich hoffe, Sie können mir helfen, vielen Dank für Ihre Zeit! Maria Weber

von MariavWeber am 21.01.2020, 10:34



Antwort auf: Freiberufler (KSK): Ist im Mutterschutz Arbeit oder Gewinn verboten?

Hallo, wenn Sie selbständig sind, greift das MuSchG nicht. Sie können also arbeiten (es sei denn, die Zahlung von MG ist daran geknüpft, dass Sie es nicht tun, dann ist es vertraglich nicht möglich). Wenn Sie die Zahlung während des Bezuges von EG stellen, wird es da angerechnet, während des Bezuges von MG wäre es also besser. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2020



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