Bobby_Car
Liebe Frau Bader, wie der Titel bereits sagt, ich bin teils angestellt (50% Stelle) und arbeite nebenbei als Freiberufler. Dass ich 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz bin und dadurch nicht arbeiten darf, ist klar. Unklar ist jedoch ob dies auch für meine freiberufliche Tätigkeit gilt. Vielen Dank im Voraus! MfG Amelie
Hallo, Nein, da gilt es nicht. Liebe Grüße, NB
Pamo
Freiberuflich darfst du noch während der Presswehen und im Wochenbett arbeiten.
Bobby_Car
:o) Hört sich gut an obwohl ich da bestimmt andere Sorgen haben werde ;o) Danke! LG
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