Mitglied inaktiv
Hallo, also meine Tochter Lea Catharina ist am 28.03.2000 geboren. Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub und den auch genemigt bekommen. Also müßte ich am 28.03.2002 wieder arbeiten gehen. Jedoch möchte ich den Erziehungsurlaub noch um 1 Jahr verlängern. Geht das ohne weiteres????? Ich habe eine unbefristete Stelle als Verwaltungsangestellte. Kann der Arbeitgeber mir die Verlängerung auch verweigern???? Hilfe ich weiß gar nicht was ich machen soll. Und wann muß ich diesen Antrag einreichen?? Vielen Dank ich hoffe Sie können mir helfen. Dany
Liebe Dany, tut mir leid- muss ich wirklich übersehen haben. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich nehme einfach mal an, Du bist nicht öffentl. Dienst (dort würde ich mich nämlich nicht auskennen...)? Nun, dann muß Dein AG der Verlängerung zustimmen. Tut er es nicht, hast Du leider Pech gehabt und mußt nach 2 jahren wieder arbeiten gehen... leider, aber so steht es im Gesetz (außer Du hast dringende private Gründe, die sich aber i. d. R. dann erst späzter ergeben haben dürfen). Wenn Der Vater noch keinen ErzUrl. beantrag hat bisher (was ich annehme) kann er jedoch problemlos das dritte Jahr bei seinem AG anmelden und dieser muß zustimmen und so könnte eben der vater das dritte Jahr enhemn, wenn Dein AG bei Dir nicht zustimmt... Désirée
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