Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo Frau Bader, sie haben mich etwas weiter unten vergessen! Hilfe wegen Erziehungsurlaub! mt.

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hallo Frau Bader, sie haben mich etwas weiter unten vergessen! Hilfe wegen Erziehungsurlaub! mt.

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Hallo, also meine Tochter Lea Catharina ist am 28.03.2000 geboren. Ich habe erst einmal für 2 Jahre Erziehungsurlaub genehmigt bekommen (möchte aber noch 1 Jahr verlängern)! Jetzt habe ich mir das Genehmigungsschreiben noch einmal durchgelesen und finde das da etwas nicht stimmt. Hier tippe ich mal kurz den kleinen Text ab: "entsprechend Ihrem vorgenannten Antrag wird Ihnen anläßlich der Geburt Ihrer Tochter am 28.03.2000 Erziehungsurlaub nach §15 BErzGG für die Zeit vom 24.05.2000 (nach Ablauf der Mutterschutzfrist) bis 27.03.2002 gewährt." So und jetzt wundere ich mich über das Datum 27.03.2002. Wenn die zwei Jahre Erziehungsurlaub erst am 24.05.2000 angefangen haben dann muß der Erziehungsurlaub doch bis 24.05.2002 gehen oder???? Oder wird die Mutterschutzfrist da nicht angerechnet?? Stimmt das jetzt oder nicht?? Bin etwas verwirrt. Können Sie mir da weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Dany


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Dany, sorry, ich schaue immer nur darauf, ob eine Antwort da ist und gehe dann weiter, achte aber nicht darauf, ob die Antwort von mir ist. Also: Eine gesetzliche Regelung für Ihr Problem gibt es nicht. Es muss also eine Auslegung erfolgen. In der Zeit vom Mutterschutz hat man keinen EU. Das steht in § 15 Abs. 2 Nr.2 BErzGG. Das hieße, der EU beginnt erst am Ende der Mutterschutzfristen. Auf der anderen Seite endet er auf jeden Fall mit dem 3 LJ des Kindes und nicht erst 8 Wo. später, also unter Anrechnung der Mutterschutzfristen. Wenn man also 2 Jahre nimmt und demnach noch ein Jar bleibt, würde ich als AG auch, wie allgemein üblich, mit den Geburtsdaten des Kindes rechnen. Der Eu wird idR für Lebensjahre des Kindes gewährt und nicht unter Anrechnung der Schutzfristen. Ich könnte Ihnen nicht sagen, wie so etwas vor Gericht ausgeht. Ich würde gegenüber dem AG eine Erklärung abgegeben, dass der EU ja erst mit Ablauf des Mutterschutzes beginnt und die Formulierung in der Bestätigung deshalb falsch ist. Problematisch könnte sein, dass Sie dies nicht eher gerügt haben. Im übrigen kann eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Gruß, NB


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Nun das kommt drauf an, was damals in DEINEM Antrag stand! Stand da "2 Jahre", "24 Monate" oder "bis zum 2. Lebensjahr"? Und nochmal: verlängern kannst Du nur mit Zustimmung Deines AG, wenn der nicht will, hast Du (leider) Pech gehabt! Désirée


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ot


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Tja, dann hast Du eigentlich auch zwei Jahre EU, nicht bis zum 2. Lebensjahr... Aber hier ist dann wieder die Frage, ob Du da nicht schon längst Widerspruch gegen das Schreiben hättest einlegen müssen... das hast Du ja sicher schon seit ca. Mai letzten Jahres, oder? Frau Bader? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Für Zwei Jahre hast Du EU genommen, das bedeutet, daß er am, 23.5 endet, nicht am 24.5.! Am 24.5. ist dann der erste Arbeitstag! Désirée


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