Mitglied inaktiv
Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage, die mir bereits sehr weiter geholfen hat. Noch einmal ergänzend die folgende Frage: Der laufende befristete Vertrag endet zum 31.12.08. Der der neue (auf 4 Jahre befristete) Vertrag ab dem 01.01.09 beim gleichen Arbeitgeber (Sachgrund, exakt die gleiche Tätigkeit) wurde bereits abgeschlossen / unterschrieben. Kann dann die Elternzeit jetzt (mit 7 Wochen Vorlaufzeit - also ca. zum 20.01.09) beantragt werden, ohne dass das Risiko besteht, dass der Arbeitgeber den künftigen Vertrag (ab 01.01.09) kündigen kann? Lieben Dank im voraus !
Hallo, Sie schließen mit dem alten Ag einen neuen Vertrag? Sind Sie noch schwanger? dann kann er doch nicht kündigen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
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